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Arbeiten an 1. EU-Verfassung

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Der Wettstreit um die erste Verfassung der Europäischen Union hat begonnen. Vor allem die Anhänger eines föderalen Europas mit einer starken Kommission und einem starken Parlament versuchen derzeit, mit den ersten Entwürfen Pflöcke im EU-Reformkonvent einzurammen. Ende Oktober will der Präsident des Reformgremiums, Valéry Giscard d'Estaing (kurz "VGE" genannt), eine Struktur der Verfassung vorstellen.


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Ein allgemeiner Konsens zeichnet sich in der Frage einer einheitlichen EU-Außenpolitik ab. Angesichts der Meinungsverschiedenheiten etwa aktuell in der Irak-Frage hat sich Konventspräsident Giscard d'Estaing für die Abschaffung einstimmiger Beschlüsse in der EU-Außenpolitik ausgesprochen. Künftig solle eine zuvor festgelegte Mehrheit über strittige Fragen entscheiden. Dabei muss aber eine Lösung gefunden werden für die Länder, die nicht mit der Mehrheit übereinstimmen. Diese Staaten könnten etwa bei der Veröffentlichung einer "gemeinsamen Haltung" der EU extra genannt werden. Das Abstimmungsergebnis solle aber nicht anfechtbar sein. Um der Union in der Außenpolitik mehr Gewicht zu verleihen, soll zudem die Position des Außenbeauftragten, derzeit in Person von Javier Solana, gestärkt werden. Dieser soll einen international anerkannten Titel wie "Generalsekretär" oder "EU-Außenminister" erhalten. Außerdem soll er einen Platz im Europarat bekommen.

Qualifizierte Mehrheit soll EU-Außenpolitik schaffen

Mit einer stärker vergemeinschafteten Außen- und Sicherheitspolitik, geht Hannes Farnleitner - der von der Bundesreagierung entsandte Vertreter im EU-Reformkonvent - völlig d'accord. Auch gehe es in Richtung Aufwertung des Europa-Parlaments. Eine Änderung der Rolle des EU-Ministerrates, in dem die Minister der Mitgliedsländer zusammen kommen sieht er "überhaupt nicht". Mit dem Konventspräsidenten und Frankreichs ehemaligem Staatspräsidenten Giscard d'Estaing habe es zwar am Anfang "kleine Probleme" wegen dessen "präsidialen" Führungsstils gegeben, nun aber "habe ich kein Wort der Kritik zu finden", so Farnleitner. Von parlamentarischen Konventsmitgliedern kommt im Gegensatz dazu häufig Kritik, dass Giscard zu sehr auf die Staats- und Regierungschefs höre. So auch vom EU-Abg. Johannes Voggenhuber, der für die europäischen Grünen im Konvent vertreten ist. Nun zeigt er sich sehr zufrieden, "die sich anbahnenden Kompromisse gehen unglaublich weit". Es gehe in Richtung "eine Union, eine Rechtsperson, ein Vertrag, ein Entscheidungsverfahren und eine Verwaltung".

Jetzt gehe es um die Vereinfachung der EU-Verträge, was nur auf ersten Blick eine technische Frage sei. Voggenhuber verglich den aktuellen Rechtsbestand der EU mit einem Topf voll Spaghetti, in den die Nudeln einen "unentwirrbaren Haufen" bildeten. Statt dessen wolle der Konvent einen Teppich weben, mit einem klaren Muster. Darin würde man aber dann auch jeden Fehler erkennen. Voggenhuber verweist auf die derzeit "Richtlinien" und "Verordnungen" genannten EU-Rechtsbestimmungen. Würde man statt dessen einfach von "Gesetz" sprechen, wäre unmittelbar klar, dass diese nur von einem Parlament verabschiedet werden können. Neue Regelungen ohne Parlamentarische Mitbestimmung seien damit automatisch ausgeschlossen.

Verbindliche Grundrechte

ÖVP-EU-Abg. Reinhard Rack sieht auch Einigkeit darüber, dass es künftig auf Europäischer Ebene nur mehr wenige verschiedene Entscheidungsverfahren geben werde. Während auf EU-Ebene Rahmengesetze erlassen werden, sollen die Details künftig national bestimmt werden. Das würde auch die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes beeinflussen. Sowohl Rack als auch die SPÖ-EU-Abg. Maria Berger und Europasprecher Caspar Einem rechnen damit, dass die Grundrechtscharta zu einem verbindlichen Teil der neuen Verfassung wird. "In Fragen, die den Bürgern Europas tatsächlich wichtig sind - jenen der Sozial- und Beschäftigungspolitik", müsse auf EU-Ebene etwas geschehen, fordern zudem Berger und Einem. Es müsse eine europäische makroökonomische Politik geben, die wachstumsorientiert ist und die Rahmenbedingungen für die Europäische Zentralbank festlegt.

Infos zur Arbeit des EU-Reformkonvents im Internet unter: http://european-convention.eu.int