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Arbeiterkammer drängt auf Geld zurück nach Kassenfusion

Von Karl Ettinger

Politik

Forderungskatalog für neuen Finanzausgleich soll Defizit der Gesundheitskasse beseitigen.


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Mit einem Schlag ist die Diskussion um die finanzielle Ausstattung der größten Krankenversicherung, der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), neu eröffnet. Der Rohbericht des Rechnungshofes, in dem das Kontrollorgan errechnet hat, dass die von der früheren ÖVP-FPÖ-Bundesregierung den Versicherten versprochene "Patientenmilliarde" durch Einsparungen aufgrund der Zusammenlegung bei weitem nicht hereinkommen werde, bringt neuen Schwung.

Die Arbeiterkammer macht sich bereits dafür stark, dass im Zuge des 2023 fälligen neuen Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden der Gesundheitskasse eine weitere Milliarde an Mittel refundiert wird, die durch Begleitmaßnahmen im Zuge der Sozialversicherungsreform abgeschöpft wurden. Rote und auch grün-alternative Gewerkschafter haben das Ende Juni bei der jüngsten Vollversammlung der Arbeiterkammer beschlossen.

300 Millionen Euro gehen durch Einfrieren des Pauschalbetrags für Unfallopfer verloren

Die Arbeiterkammer mit ihrer Präsidentin Renate Anderl steht auf dem Standpunkt, dass den versicherten Arbeitern und Angestellten Geld aus den Beitragseinnahmen der Gesundheitskasse, in der ab Anfang 2020 die neun Gebietskrankenkassen in den Bundesländern zusammengelegt wurden, entzogen wurde. So wurden etwa die Mittel für die Fonds der Privatkrankenanstalten jährlich um 14,7 Millionen Euro erhöht, 300 Millionen Euro gehen der Gesundheitskasse durch ein Einfrieren des Pauschalbetrags für Unfallopfer verloren.

Mit dem Rohbericht des Rechnungshofes, in dem noch die Stellungnahmen der geprüften Institutionen fehlen und für den Endbericht eingearbeitet werden müssen, spüren die Gewerkschafter in der Arbeiterkammer nun Rückenwind für ihre Wünsche nach einer "Rückgabe" der entgangenen Mittel. Die Gesundheitskasse kämpft inzwischen mit einem Defizit. Für heuer wird immerhin in allen Krankenversicherungen ein Defizit von rund 320 Millionen Euro erwartet. Bereits im Vorjahr lag es nach vorläufigen Zahlen bei 140 Millionen Euro insgesamt. Davon entfallen allein 100 Millionen Euro auf die Gesundheitskasse, den mit Abstand größten Krankenversicherungsträger.

Höhere Beiträge für Pensionisten und Arbeitslose

In ihrem Antrag wendet sich die Arbeiterkammer an die Vertragspartner für den Finanzausgleich, der wegen der Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie vorerst lediglich um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert worden ist. Darin heiß es unmissverständlich: "Der Mittelentzug aus dem Jahr 2018 muss zurückgenommen werden."

Im Dezember 2018 haben ÖVP und FPÖ die Sozialversicherungsreform mit der Reduktion von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger sowie die für die ÖGK negativen Finanzmaßnahmen beschlossen. "Insbesondere die ÖGK ist unterfinanziert und muss eine solide finanzielle Basis bekommen", wird von der Arbeiterkammer gefordert. In einem ersten Schritt müsse die Gesundheitskasse für Pensionisten und für Arbeitslose höhere Beiträge bekommen. Außerdem wird eine weitere Senkung der Beiträge der Arbeitgeber für die Unfallversicherung abgelehnt.

Darüber hinaus verlangt die Arbeiterkammer in ihrem Antrag, dass die Gesundheitseinrichtungen der Kassen zu 100 Prozent im Eigentum der Sozialversicherung bleiben müssten. Neue Selbstbehalte werden abgelehnt. In der seit 2020 fusionierten Versicherung für Beamte, Eisenbahner und Bergbau machen etwa Eisenbahner-Gewerkschafter Roman Hebenstreit aufmerksam, dass seine Berufsgruppe im Gegensatz zu den ASVG-Versicherten in der Gesundheitskasse schon jetzt durch Selbstbehalte zusätzlich zur Kasse gebeten werde. Damit wappnet man sich auch gegen einen sogenannten Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherungsträgern, der ebenfalls im Antrag der Arbeiterkammer verlangt wird. Geht es nach Hebenstreit, soll es zwar eine weitere Leistungsharmonisierung zwischen den Kassen geben, allerdings nicht in Form einer "Nivellierung nach unten", bei der die niedrige Abgeltung etwa in der ÖGK als Ziel herangezogen wird.

Auflösungsverbot der Verträge gefordert

 

Brisanz birgt noch eine weitere Forderung der AK-Vertreter. So verlangen nämlich, dass mittels Gesetz die Möglichkeit unterbunden wird, dass Vertragsärzte der Kasse ihr Vertragsverhältnis mit einzelnen Krankenkassen auflösen, beispielsweise mit der Gesundheitskasse für die Arbeitnehmer. So gibt es beispielsweise Ärzte, die nur Patienten annehmen, die in der Beamtenversicherung oder in der Krankenfürsorgeanstalt (KFA) für Wiener Gemeindebedienstete mit günstigeren Honoraren versichert sind. Die AK möchte nun dagegen vorgehen, dass manche Ärzte nur Patienten mit "besseren Verträgen von Sonderversicherungsträgern" auf Kassenkosten behandeln.

Damit kommt eine neue Herausforderung auf Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zu, sobald der Endbericht des Rechnungshofes zur Sozialversicherungsreform vorliegt, was im Laufe des Herbstes der Fall sein dürfte. ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian hat bereits angekündigt, er werde dazu mit Rauch das Gespräch suchen. Gefordert ist aber auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der 2023 einen neuen Finanzausgleich mit Bundesländern und Gemeinden aushandeln muss.