Zum Hauptinhalt springen

Arbeiterkammer kritisiert hohe Vorstandsgehälter

Wirtschaft
Dicke Katzen sind die Namensgeber für den "Fat Cat Day", ein Tag, an dem auf die eklatanten Gehaltsunterschiede zwischen Top-Managern und Durchschnittsverdienern hingewiesen werden soll.
© milotus - stock.adobe.com

ATX-Vorstandsvorsitzende verdienten in fünf Arbeitstagen das Jahres-Medianeinkommen eines Angestellten.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 3 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Das neue Jahr hat noch gar nicht richtig begonnen. Doch in den wenigen Tagen haben Top-Manager börsenotierter Unternehmen bereits mehr auf ihr Konto bekommen als Durchschnittsverdiener im ganzen Jahr. Die Briten bezeichnen die hoch vergüteten Führungskräfte wenig schmeichelhaft als "fat cats", fette Katzen. Der Tag, an dem sie gehaltsmäßig alle anderen bereits überrundet haben, ist der "Fat Cat Day". In Österreich ist das laut Arbeiterkammer heuer der 9. Jänner.

Für die Berechnung dieses Tages wurden die Managereinkommen in Relation zu den Einkommen der Beschäftigten gesetzt und die Annahme getroffen, dass ein CEO 12 Stunden am Tag arbeitet, sich an einem von vier Wochenenden frei nimmt und mit zehn Urlaubstagen plus neun Feiertagen im Jahr auskommt. Im Schnitt hat demnach ein Vorstandschef bzw. eine Vorstandschefin eines ATX-Unternehmens im Jahr 2020 rund 2,1 Millionen Euro verdient. Bei einem Stundenlohn von 545 Euro musste er oder sie (unter den 20 CEOs befindet sich mit Elisabeth Stadler von der Vienna Insurance Group AG nur eine Frau) lediglich 63 Stunden arbeiten, um das Jahres-Medianeinkommen (laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger eines österreichischen Beschäftigten zu erreichen.

Bei einem 12-Stunden-Tag sind das im Schnitt fünf Arbeitstage. Angenommen, dass an den österreichischen Feiertagen 1. und 6. Jänner sowie am Sonntag, 2. Jänner, und Samstag, 8. Jänner, nicht gearbeitet wurde, schlägt heuer am Sonntag, 9. Jänner, die Stunde der "fetten Katzen". Bei den Berechnungen folgte die AK der Methodik des britischen Think-Tanks "High Pay Center".

"Fehlausrichtung der Vergütungssysteme"

Die Arbeiterkammer spricht von einer "Fehlausrichtung der Vergütungssysteme", aus der Lehren gezogen werden müssten. Die Aufsichtsräte sollten eine angemessene Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Belegschaft (Manager to Worker Pay Ratio) definieren. Neben einem steuernden Angemessenheitsfaktor sollte die Vergütungspolitik außerdem Höchstgrenzen für die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie für die einzelnen Vergütungsbestandteile vorsehen. Zudem müssten Nachhaltigkeitsaspekte fester Bestandteil der Vorstandsvergütung werden.

Derzeit seien Vergütungsanreize mit sozialen und ökologischen Gesichtspunkten – wenn überhaupt – viel zu gering gewichtet. Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und ein verpflichtendes Mindestmaß vorsehen: Sowohl bei den kurzfristigen als auch bei den langfristigen variablen Vergütungslinien müssten Nachhaltigkeitsziele mehr Bedeutung erhalten, indem diese jeweils zu mindestens einem Drittel verbindlich zu berücksichtigen seien. Selbst wenn aufgrund der fortschreitenden Klimakrise, ökologische Ziele für die Unternehmenssteuerung höchste Priorität haben, dürften soziale und Governance-Aspekte nicht vernachlässigt werden.

Eine "Verengung" von Nachhaltigkeit auf grüne Ziele, wäre angesichts der zunehmenden sozialen Ungleichheit, die durch die Corona-Krise verschärft wurde, ein gesellschaftspolitischer Stressfaktor. Gerade in der Phase der Krisenbewältigung sei es erforderlich, beschäftigungsrelevante Ziele stärker zu akzentuieren. Dazu zählen die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen unter besonderer Berücksichtigung von Gesundheits- und Sicherheitsfragen, Aus- und Weiterbildung und Diversität in Belegschaft und Führung.

Weiters fordert die Arbeiterkammer eine transparente, umfassende Berichterstattung über die unterschiedlichen Komponenten der Vergütung des Vorstands. In der herrschenden Berichtspraxis seien nach wie vor Defizite insbesondere bei den sensiblen Gehaltskomponenten wie Abfertigungen bzw. Abfindungen sowie Pensionszusagen festzustellen. (ede)