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Arbeitnehmer schenken dem Staat rund 200 Millionen Euro pro Jahr

Von Petra Tempfer

Politik
Auch Pflegeaufwand kann abgesetzt werden.
© Fotolia/Alexander Raths

Die Hälfte der Lohnsteuerpflichtigen nützt die Option der Arbeitnehmerveranlagung nicht. Werbungskosten-Pauschalien wackeln.


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Wien. Geht es um Steuererhöhungen oder die Einführung neuer Steuern, wird für gewöhnlich jede potenzielle Mehrbelastung protestreich kommentiert. Kaum jemand will, dass ihm der Staat noch mehr Geld abzieht, ist der allgemeine Tenor.

Geht es allerdings darum, sich bereits gezahlte Steuern wieder zurückzuholen, sind die Österreicher weniger aufmerksam: Die Hälfte der Lohnsteuerpflichtigen nutzt die Arbeitnehmerveranlagung nicht, heißt es auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" von der Arbeiterkammer (AK). In absoluten Zahlen sind das um die drei Millionen Menschen. Sie schenken dem Staat rund 200 Millionen Euro.

Wären sie gewissenhafter, hätten sie mehrere 100 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung: So viel bringt die Arbeitnehmerveranlagung dem Antragsteller laut AK im langjährigen Schnitt. Im Vorjahr waren es dem Finanzministerium zufolge 565 Euro. In einigen Fällen sind laut AK sogar 1000 Euro und mehr möglich, bei Pensionisten sei es grundsätzlich eher weniger. Insgesamt wird etwa eine Milliarde Euro jährlich an die Antragsteller zurückgezahlt, im Vorjahr waren es fast zwei Milliarden.

Hier könnte allerdings die Steuerreform Einbußen mit sich bringen: Im Zuge der Verhandlungen wurden die Werbungskosten-Pauschalien thematisiert (bei Vertretern etwa liegen diese bei 5 Prozent, bei Journalisten bei 7,5 Prozent). Man wollte überprüfen, ob die Höhe dieser Pauschalien der Realität entspricht, hieß es.

Angst vor Nachzahlungen unbegründet

Was nicht zur Diskussion steht, sind Kinderbetreuungskosten - allerdings nur dann, wenn die Betreuungsperson pädagogisch qualifiziert ist. In Kinderbetreuungseinrichtungen ist das zumeist der Fall. Einzelpersonen wie Tagesmütter müssen einen Kurs absolvieren, um die Qualifikation zu erwerben. Grundsätzlich gibt es Kinderfreibeträge sowie Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge für Familien.

Auch Pflegeaufwand, wie zum Beispiel Kosten für die 24-Stunden-Betreuung, kann abgesetzt werden. Das Gleiche gilt für Kreditrückzahlungen oder Errichtungsausgaben für die Wohnraumbeschaffung.

Alleinverdiener, Alleinerzieher, Lehrlinge und Personen, die während eines Jahres zu arbeiten begonnen haben, sollten auf jeden Fall eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, rät die AK. Auch für jene, die in einem Jahr unterschiedlich viel verdient haben, sei es ratsam. Grund zur Angst, aufgrund der Arbeitnehmerveranlagung Steuern nachzahlen zu müssen, bestehe nicht. Innerhalb eines Monats ab Zustellung des Steuerbescheids kann man den Antrag zurückziehen.

All jene, die übereifrig sind und sich schon am 1. Jänner ihre Steuern zurückholen wollen, seien allerdings auch gebremst: Die Arbeitnehmerveranlagung ist erst möglich, sobald der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel ans Finanzamt geschickt hat. Und dafür hat er bis Ende Februar Zeit.