Die Arbeitnehmer-Steuererklärung 2002 ist in diesen Wochen wieder im Gespräch. Mit dem Formular L 1 (neu für 2002!) wird der Jahresausgleich der Dienstnehmer beantragt.
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Neben der "Antragsveranlagung" gibt es allerdings auch Gründe, warum man zur Abgabe dieser Steuererklärung verpflichtet sein kann. Fünf Gründe sprechen dafür, eine solche Steuererklärung für das Jahr 2002 beim Finanzamt einzureichen:
- wenn man während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt und/oder ungleich hohe Bezüge verdient hat, deren Lohnsteuerspitzen man ausgleichen lassen kann;
- wenn man nachträgliche oder zusätzliche Steuerabsetz-posten geltend machen will;
- wenn man nachträglich einen Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beansprucht;
- wenn man einen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen will;
- wenn man wegen niedriger Einkünfte eine "Negativsteuer" erwartet oder
- wenn man eine bisher versteuerte Unfallrente steuerfrei machen will.
Es gibt allerdings auch Pflichtgründe, dem Finanzamt eine Arbeitnehmer-Steuererklärung für 2002 vorzulegen:
- wenn man neben Dienstnehmereinkünften auch bisher unbesteuerte Nebenverdienste von mehr als 730 Euro bezogen hat,
- wenn man gleichzeitig mehrere Bezüge aus Dienstverhältnis und/oder Pension bezogen hat,
- wenn man Krankengeld von der Krankenkasse, Heeressold oder Insolvenzausfallsgeld bezogen hat,
- wenn man von der Sozialversicherung Pflichtbeiträge zurückerhalten hat oder
- wenn man 2002 zu unrecht (oder zu hohe) Steuerfreibeträge ausgenützt hat oder zu unrecht einen Alleinverdiener/Alleinerzieher-Absetzbetrag beansprucht hat.