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Arbeitnehmer und Pensionisten bekommen Steuerreform 2001 zu spüren

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Heimische Arbeitnehmer und Pensionisten spüren den harten Zugriff der Steuerreform 2001 am schnellsten und am stärksten.


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Das ist auf den nun stärker "eingeschliffenen" allgemeinen Arbeitnehmer-Absetzbetrag zurückzuführen, aber auch auf die Halbierung des Arbeitnehmer-Absetzbetrages und die recht kräftige Reduktion des Steuerbonus für Pensionisten.

Die Halbierung des Arbeitnehmer-Absetzbetrages von 1.500 auf 750 Schilling jährlich (die so auch für Grenzgänger gilt) wird mit einer Alternative verbunden, die den Pensionsvorsorgegedanken unterstützen soll: Ab heuer wird für die staatlich prämierten Pensionsvorsorgemöglichkeiten zur "Normalprämie" von 4,5% eine Zusatzprämie von 5,5% gewährt, was - bezogen auf den höchstmöglichen Pensionsansparbeitrag von 13.760 Schilling jährlich - mit 757 Schilling sogar etwas mehr ausmacht als der halbe Absetzbetrag. Die Zusatzprämie ist in Wahrheit kein echter Ersatz für den halben Absetzbetrag. Während der Entfall einen echten Einkommensverlust von 750 Schilling bedeuten kann, zwingt die 5,5%- Zusatzprämie zu einer Zusatzausgabe gerade aus dem verminderten Nettoeinkommen. Für Pensionisten bedeutet die "Rasur" beim Absetzbetrag von 5.500 Schilling eine unerfreuliche Einkommenseinbuße. Der Steuerbonus bleibt bei Bruttobezügen bis etwa 20.000 Schilling monatlich gerade noch erhalten, danach fällt er rasant ab und verliert sich ab einem Pensionsbezug von etwa 26.000 Schilling. Da bietet sich kein "Alternativzuckerl". Nicht geändert haben sich die Grenzbeträge bei der sog. Negativsteuer. Hier bleibt es bei der Vergütungsmöglichkeit von 10% der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, maximal 1.500 Schilling jährlich. Auch bei den Alleinverdienern bzw. -erziehern bleibt die maximale jährliche Negativsteuer unverändert bei 5.000 Schilling.