Zum Hauptinhalt springen

Arbeitsflut für Finanzdienstleister

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Angaben müssen vergleichbar sein. | Risiko von Zivil-Klagen steigt an. | Wien. Harte Konkurrenz, verschärfte Informationspflichten gegenüber dem Kunden und ein hohes Risiko, zivilrechtlich geklagt zu werden - die Zukunft für Finanzdienstleister schaut nicht rosig aus.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Grund ist die Finanzmarktrichtlinie der EU, auch "Mifid" genannt. Diese will für Anleger mehr Transparenz schaffen. Deshalb werden die Informationspflichten von europäischen Banken, Vermögensberatern und Wertpapierdienstleistungsunternehmen verschärft.

"Für Privatkunden wird sich viel ändern", meint Michael Hilbert, Manager bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Diese müssen künftig detailliert über das Dienstleistungsunternehmen, die angebotenen Dienstleistungen und die Finanzinstrumente informiert werden und zwar so, dass die Angaben vergleichbar sind. Wie das konkret ausschauen wird, wird laut Hilbert "im Endeffekt der Markt entscheiden."

Kundenkategorisierung

Auch über Chancen und Risiken von Investitionen müssen Finanzdienstleister künftig breit Auskunft geben. Außerdem haben sie sich über die finanziellen Verhältnisse des Kunden ein Bild zu machen und zu prüfen, wie risikofreudig der Anleger ist.

Laut Kurt Pribil, Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), hat der Berater auch sicherzugehen, dass der Kunde das Investitionsrisiko versteht.

Wegen der strengen Informationspflichten müssen sich Finanzdienstleister nun mehr vor zivilrechtlichen Klagen ihrer Kunden fürchten. "Die Beweislast wiegt viel schwerer", meint KPMG-Manager Hilbert.

Die strengen Regeln gelten allerdings nicht für alle Kunden. Künftig müssen Finanzdienstleister ihre Kunden in Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien unterteilen.

Während gegenüber Privatkunden die strengste Informationspflicht gilt, ist die Handhabung gegenüber geeigneten Gegenparteien lockerer. Als solche sind jene Kunden zu verstehen, "bei denen man davon ausgeht, dass sie das Geschäft der Finanzdienstleistung kennen", erklärt Hilbert - also zum Beispiel Banken. Für diese wird sich laut dem KPMG-Manager durch die Neuregelung nichts ändern.

Hingegen dürfen professionelle Kunden, das sind jene, deren Bilanzsumme, Nettoumsatz oder Eigenmittel eine gewisse Höhe überschreitet, so wie auch Privatkunden mit mehr Information von ihren Finanzdienstleistern rechnen.

"Ob der Kunde mit der Mehrinformation glücklich ist oder nicht, ist eine andere Frage", so Hilbert. Denn möglicherweise kommt es durch die umfassende Informationspflicht zu einer Verwirrung auf Kundenseite.

Für Finanzdienstleister werden die nächsten rund zweieinhalb Monate jedenfalls noch sehr arbeitsreich. Denn am 1. November müssen sie "Mifid"-fit sein.

Extremer Aufwand

Einen "extremen Aufwand" würde laut Hilbert die Verpflichtung zur Best Execution verursachen. Diese Neuerung sieht vor, dass der Finanzdienstleister Kriterien wie Kosten, Schnelligkeit oder Wahrscheinlichkeit der Ausführung als Parameter für seine Strategie festlegen muss, die dann standardisiert auf die jeweiligen Kundenkategorien angewendet werden muss.

Doch die neue Rechtslage bringt auch den Finanzleistern etwas Gutes, meinte Pribil anlässlich eines Pressegesprächs am Freitag. Schließlich vereinheitlicht die "Mifid" die Systeme der Mitgliedstaaten. Das grenzüberschreitende Anbieten von Finanzdienstleis tungen wird dadurch er leichtert.