Brüssel. Der ÖGB und die Arbeiterkammer (AK) kritisieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge: Nur in Österreich herrsche das Kuriosum, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern unter Androhung horrender Strafen verbieten dürfen, einen Job in der gleichen Branche anzunehmen, erklärte Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB.
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Der Arbeitnehmer dürfe seine Fähigkeiten ein Jahr nicht einsetzen, warnte AK-Experte Hans Tenner. Ein Ländervergleich in Europa zeige, dass in anderen Ländern der Arbeitgeber für nachvertragliche Erwerbsbeschränkungen entschädigen muss - in Deutschland für jeden betroffenen Monat das halbe Gehalt, in Slowenien das ganze. Das slowakische Recht verbiete Konkurrenzklauseln überhaupt.
Zusätzlich beklagten beide, dass die Ausbildungskosten in Österreich eine mindestens dreijährige Bindung des Arbeitnehmers ermöglichten. Schon für kurze Einschulungsmaßnahmen könnten noch fünf Jahre lang Kosten in Rechnung gestellt werden, falls der Mitarbeiter kündigt. In Deutschland variiere hingegen die Bindungswirkung je nach Ausbildungsdauer.
Dadurch werde die Mobilität der Arbeitnehmer eingeschränkt, die ein EU-Grundrecht darstellt, meinte Achitz. Die umstrittenen Klauseln würden den Arbeitnehmern per Musterarbeitsvertrag der Wirtschaftskammer (WKO) untergejubelt, wenn sie nicht extra herausverhandelt werden, und kämen immer breiter zur Anwendung.
Rolf Gleißner von der WKO sieht keinen Handlungsbedarf: Die Anwendung von Konkurrenzklauseln sei nicht so einfach. Sie dürften "das Fortkommen des Arbeitsnehmers nicht unbillig erschweren." Der Mitarbeiter könne etwa nicht zu einer Umschulung oder zum Wechsel des Wohnorts gezwungen werden. Oft seien Konkurrenzklauseln wichtig: "Wenn ein tüchtiger Außendienstmitarbeiter zur Konkurrenz wechselt, kann er sonst in Kürze seinen ganzen Kundenstock abwerben und das Unternehmen ruinieren."