Zum Hauptinhalt springen

Ärger mit dem Reisegepäck

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Fluglinien haften nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1300 Euro für verlorene Koffer.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Endlich am Urlaubsziel angekommen, taucht der Koffer nicht auf dem Gepäckband am Flughafen auf? Das kommt vor: 21,8 Millionen Gepäckstücke kamen 2013 verspätet oder gar nicht bei ihren Besitzern an, ergab der "Sita Baggage Report". Damit gab es bei sieben Koffern je tausend Passagiere Probleme - halb so viel wie vor zehn Jahren. Der Großteil der fehlgeleiteten Koffer kam verspätet an. Betroffene Reisende sollten gleich am Flughafen eine Meldung über verlorenes oder beschädigtes Gepäck (Property Irregularity Report, PIR) ausfüllen, rät Barbara Forster, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum.

Dabei sollten Reisende eine Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind, sowie eine Adresse, an die das Gepäckstück geliefert werden soll, angeben. Ist die Fluglinie nicht zur Zustellung bereit, kann der Passagier zusätzliche Kosten wie die Fahrt zum Flughafen, um den Koffer abzuholen, in Rechnung stellen. Für die Nachverfolgung sollten Passagiere ihren Boarding Pass und ihre Gepäcknummer aufheben.

Fristen bei Meldung an die Fluglinie einhalten

"Wichtig ist, dass Konsumenten die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Reklamationsfristen einhalten, das ist vielen nicht bewusst", betont Forster. Sind Koffer oder dessen Inhalt beschädigt, muss das binnen sieben Tagen schriftlich der Fluggesellschaft gemeldet werden. Kommt das Gepäck verspätet an, muss das innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt der Fluglinie mitgeteilt werden. Die am Flughafen ausgefüllte Meldung reicht nicht aus, wenn man von der Fluglinie Schadenersatz fordern möchte.

"Ein Armani-Gürtel ist kein notwendiger Ersatzeinkauf"

Stehen Reisende am Ankunftsort ohne Gepäck da, können sie notwendige Ersatzeinkäufe tätigen. "Toiletteartikel wie Zahnbürste und Deodorant werden von den Fluglinien meist zur Gänze ersetzt. Kleidung wird häufig zu 50 Prozent erstattet", sagt Forster. Der Reisende muss der Fluglinie glaubhaft machen, dass eine Anschaffung notwendig ist. "Das hängt davon ab, welche Art von Reise oder welches Hotel gebucht wurde", sagt die Juristin. Der Passagier habe eine Schadensminderungspflicht: "Ein Armani-Gürtel ist kein notwendiger Ersatzeinkauf", so Forster. Kunden sollten unbedingt die Rechnungen aufheben, um ihre Einkäufe belegen zu können.

Ist der Koffer nach 21 Tagen noch immer nicht angekommen, gilt er als verloren. In diesem Fall können Passagiere nicht nur ihre Ersatzeinkäufe einfordern, sondern auch Schadenersatz für das Gepäckstück und dessen Inhalt von der Fluggesellschaft verlangen. "Passagiere sollten der Fluglinie eine Liste schicken, auf der der Koffer und die Gegenstände darin mit Kaufdatum und Originalpreis angeführt sind", sagt Forster. Passagiere haben Anspruch auf den Zeitwert, nicht auf den Neuwert.

Die Haftung der Fluggesellschaften ist je Fluggast auf 1131 Sonderziehungsrechte begrenzt. So wird eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds bezeichnet, die jede Woche neu festgesetzt wird. Der Betrag entspricht derzeit rund 1300 Euro. Ist das Gepäckstück mehr wert, etwa weil sich ein Sportgerät oder ein Musikinstrument darin befindet, können Passagiere eine Reisegepäckversicherung abschließen oder beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag erhöhen. Das sollten Konsumenten schon im Vorfeld abklären, rät die Juristin. Fluglinien haften übrigens nicht für beschädigte Gegenstände, die nicht mit ausreichender Sorgfalt eingepackt waren. Wertvolles sollte man nicht in den Koffer geben, so Forster: "Wertgegenstände, Schmuck, Kamera, Laptop, Bargeld und dringend benötigte Medikamente sollte man im Handgepäck transportieren."