Laut Artikel 1 BVG Kinderrechte hat jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge.
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Gestern wurde die Impfpflicht vom Nationalrat beschlossen. Sie gilt für jeden ab 18.
"Ich möchte mich vom Mathematik-, Chemie- und Biologieunterricht abmelden, ich glaube nicht daran." Würde man dies akzeptieren? Was spricht also dafür, die Covid-19-Impfpflicht auf all jene zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr auszuweiten?
Erstens dieselben Argumente, die das Nationale Impfgremium für die Impfung aller Kinder ab fünf Jahren nennt: zum Selbstschutz, zum Schutz der unmittelbaren Umgebung, also etwa von Risikopatientinnen und -patienten, von Lehrpersonal, von Großeltern oder schwangeren Müttern mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwere Verläufe, zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts und zum Schutz der Solidargemeinschaft. Zweitens ist das Risiko, an Covid-19 zu erkranken und dadurch Probleme zu bekommen, um ein Vielfaches höher als das Risiko durch alle anderen Kinderkrankheiten, bei denen eine Impfung empfohlen wird.
Besondere Vorsicht bei Strafen
Drittens gibt es verglichen zu anderen Kinderkrankheiten nicht wenige Hospitalisierungen. Viertens kommen bei Kindern auch Long Covid mit längerer Leistungseinschränkung und Todesfällen vor, und fünftens regelt Artikel 1 BVG Kinderrechte, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat, die für sein Wohlergehen notwendig sind. Dies inkludiert auch Schutz vor Krankheiten, die durch ein Virus entstehen können.
Festzuhalten ist konsequenterweise, dass ausreichend wissenschaftliche Evidenz vorliegt, wonach es medizinisch notwendig ist, auch die Altersgruppe der Jugendlichen, die einsichts- und urteilsfähig und daher im Besitz eigener Geschäftsfähigkeit sind, zur Impfung als Paradigmenwechsel zu verpflichten. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei den vorgesehenen Strafen bei Jugendlichen besonders sorgsam vorzugehen wäre und auf die prekäre finanzielle Lage dieser Altersgruppe nicht vergessen werden darf.