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Armin Wolf hat nicht übel nachgefragt

Von WZ Online

Wirtschaft

Armin Wolf ist als Moderator der ZiB 2 am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Geklagt hatte der ehemalige freiheitliche Bundesrat John Gudenus, der im April 2006 für das Leugnen von Gaskammern im Dritten Reich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingt verurteilt worden war.


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Armin Wolf interviewte am 1. Oktober in der ZiB 2 den mittlerweile zum Dritten Nationalratspräsidenten gewählten Martin Graf (FPÖ). Unter anderem fragte er ihn: "Bezweifeln Sie so wie Ihr langjähriger Parteikollege Gudenus, dass in Gaskammern Millionen Juden vernichtet worden sind im Deutschen Reich?"

Das veranlasste Gudenus zu einer Privatanklage, da er sich durch diesen Satz in seiner Ehre herabgesetzt fühlte. Wolf bot den Wahrheitsbeweis an und wunderte sich nun im Grauen Haus im Hinblick auf die rechtskräftige Verurteilung des Ex-Bundesrats, dass überhaupt verhandelt wurde. Er halte die Klage für Zeitverschwendung, gab er sinngemäß zu verstehen. Sein Anwalt Alfred Noll nannte Gudenus einen "notorischen Zweifler an NS-Verbrechen".

Nach kurzer Verhandlung wies Richterin Birgit Schneider die Klage mit Blickrichtung auf das Strafregister des Klägers als unbegründet ab. Gegen diese Entscheidung meldete dessen Rechtsbeistand Adrian Hollaender volle Berufung an, weshalb Wolfs Freispruch formal noch nicht rechtskräftig ist.

(APA)