Experten raten zu einem sorgfältigen Abwägen aller Vor- und Nachteile. | Mediziner in einer Offenen Gesellschaft steuerlich vielfach am besten dran. | Gesamtverträge für GmbH derzeit nur von der WGKK. | Wien. Immer mehr Ärzte interessieren sich für die Errichtung einer GmbH. Das wohl wichtigste Motiv ist der Wunsch nach einer verringerten Steuerlast. Allerdings muss genau überlegt werden, ob tatsächlich die Vorteile überwiegen. Steuerlich kann man derzeit vielfach als Einzelunternehmer oder mit einer Offenen Gesellschaft deutlich besser aussteigen. Das gilt auch wenn sich Ärzte zu einer Gruppenpraxis zusammengeschlossen haben.
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Weil der Gesamtvertrag mit den Krankenkassen noch aussteht, können aktuell nur nicht erstattungsfähige Leistungen wie Schönheitsoperationen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgewickelt werden. Für Ärzte, die andere Leistungen anbieten, ist es trotzdem schon jetzt sinnvoll, sich zu informieren und bei Interesse an einer Ärzte-GmbH die umfangreichen Vorbereitungen und Verhandlungen in Angriff zu nehmen.
Gebietskrankenkasse in Wien ist Sonderfall
Die Beziehungen zwischen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich tätigen Ärzten in den Gruppenpraxen werden durch Gesamtverträge geregelt. Derzeit gibt es den Gesamtvertrag allerdings nur für die Ärzte-OG - nicht aber für die GmbH. Nur die Ärztekammer für Wien und die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) haben sich über den Abschluss eines Gruppenpraxisvertrags geeinigt. Die Vereinbarung gilt ab Anfang des kommenden Jahres.
Nimmt man als Beispiel einen Arzt mit Einzelpraxis, der bei einem Jahresumsatz von etwa 300.000 Euro rund 150.000 Euro Betriebsausgaben hat und Wertpapierinvestitionen in höchstmöglichem Ausmaß geltend macht, werden 55.485 Euro Einkommensteuer fällig. Unterm Strich bleiben 94.515 Euro netto auf dem Konto, der durchschnittliche Steuersatz liegt somit bei 36,99 Prozent. Das Gleiche gilt für die einzelnen Gesellschafter einer OG - geht man vom gleichen anteiligen Umsatz und den gleichen anteiligen Betriebsausgaben aus.
Betrachtet man zum Vergleich die GmbH (mit zwei Gesellschaftern) bei einem Jahresumsatz von 600.000 Euro und Betriebsausgaben von 300.000 Euro, so fallen bei voller Gewinnausschüttung 75.000 Euro Körperschaftsteuer und 56.250 Euro Kapitalertragsteuer an. Die Steuerbelastung liegt bei 43,75 Prozent, netto bleiben den beiden Gesellschaftern damit nur je 84.375 Euro im Vergleich zu 94.515 bei der OG. Das ergibt pro Jahr einen Nachteil von netto mehr als 10.000 Euro, pro Gesellschafter. Dieser Punkt geht also klar an die Personengesellschaft.
Anders sieht es bei einer GmbH mit voller Gewinnthesaurierung (Gewinn wird nicht ausgeschüttet, Anm.) aus. Bei gleichen Kennzahlen (zwei Gesellschafter, 600.000 Euro Umsatz, 300.000 Euro Betriebsausgaben) fällt zwar 75.000 Euro Körperschaftssteuer an, jedoch keine Kapitalertragssteuer, solange kein Gewinn ausgeschüttet wird. So verbleiben in der GmbH pro Gesellschafter netto 112.500 Euro pro Jahr, der Steuersatz beträgt 25 Prozent.
Gewinne einbehalten kann sich lohnen
Damit erzielt die Ärzte-GmbH mit voller Gewinnthesaurierung steuerlich das günstigste Ergebnis - bei voller Gewinnausschüttung ist die GmbH dagegen das Schlusslicht mit der höchsten Steuerbelastung.
Solange also die derzeitigen steuerlichen Begünstigungen des Gewinnfreibetrages für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gelten, empfiehlt sich der Wechsel in die Ärzte GmbH nur sehr bedingt, wenn beispielsweise hohe Investitionen geplant sind oder höhere Rückzahlungen für Betriebskredite anstehen.
Monika Seywald und Gottfried Maria Sulz sind Steuerexperten und Partner von TPA Horwath.