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Ärzte warnen vor der E-Medikation

Von Petra Tempfer

Politik

Patienten können Einzelteile ihrer Akte unsichtbar machen. | "Der elektronische Patientenakt verliert dadurch seinen Sinn." | Datenschützer gegen automatische Aufnahme ins System. | Wien. Angenommen, die Masern brechen aus - kaum einer weiß, ob er geschützt ist, weil der Impfpass irgendwo zwischen Dokumenten-Stößen steckt. Um Ordnung in das Dokumentations-Chaos der Krankengeschichte und Medikation zu bringen, wurde die Idee der elektronischen Speicherung dieser Daten auf der E-Card geboren. Die derzeit laufenden drei Pilotprojekte zeigen allerdings zahlreiche Schwachstellen auf.


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Allen voran die Problematik um den Datenschutz, die einen massiven Konflikt vor allem zwischen den Ärzten und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausgelöst hat.

"Das größte Problem bei der E-Medikation ist, dass Patienten Einzelteile ihrer Akte unsichtbar machen können", kritisiert etwa Martin Stickler von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Es sei das Wichtigste bei der Behandlung eines Patienten, die gesamte Medikation überblicken zu können, um etwa Wechselwirkungen vorzubeugen. Ist dies nicht der Fall, sei die elektronische Patientenakte ihrer Grundidee beraubt und sinnlos.

Falls der Patient ihm unangenehme Daten jedoch nicht verheimlichen darf - etwa einen Schwangerschaftsabbruch -, würde das gegen den Datenschutz verstoßen. "Der Patient muss als letzte Instanz entscheiden dürfen, was er in der Akte drinnen haben will", stellt Dagmar Riedl von der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und ErrichtungsgesmbH (SVC) des Hauptverbandes klar. Außerdem könne der Patient Informationen zwar unsichtbar machen lassen - alles, was im System ist, bleibe jedoch gespeichert.

"Zugriff unüberblickbar"

Nicht zu wenig, sondern zu viel Transparenz bei der E-Medikation wird hingegen von Datenschützern kritisiert. Denn auch Personal, das nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, habe Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten. Konkret sind das sämtliche Gesundheitsdienstanbieter in Krankenhäusern, Ärzte und Apotheker.

Für die österreichische Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten) ist das System daher "weder gesundheitspolitisch noch datenschutzrechtlich ausreichend durchdacht. Es gibt den Patienten keine Gewähr, vollständig und qualitativ hochwertig über ihre Gesundheitsdaten zu verfügen." Nach Ansicht der Datenschutzkommission ist die Zahl der Personen, die Zugriff auf die Daten haben, "völlig unüberblickbar."

"Und der Patient kann nicht einmal entscheiden, ob er in das System aufgenommen werden will - er soll es automatisch sein", setzt der Verfassungsjurist Heinz Mayer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" hinzu. "Das verstößt gegen das Datenschutzrecht."

"Der Patient kann jederzeit hinaus optieren", kontert Riedl von der SVC. Was bedeutet, dass er schriftlich seinen Austritt aus dem System bekanntgeben kann. Überdies sei noch völlig unklar, ob die E-Medikation wie geplant im Sommer 2012 österreichweit eingeführt wird.

Hängt die Umsetzung doch vom Gesetz zur Elektronischen Gesundheitsakte (Elga) ab, das laut Gesundheitsministerium soeben aus der Begutachtung gekommen ist. Nun würden die Stellungnahmen ausgewertet. Die E-Medikation stelle die erste Anwendung des Elga-Gesetzes dar. Mit Elga sollen alle Dokumente und Befunde nach festgelegten Fristen (sechs Monate respektive drei Jahre lang) gespeichert werden.

Test mit 5300 Patienten

Bereits vor fünf Jahren ist die Idee zur Elga geboren worden. Am 1. April sind unter der Leitung des Hauptverbandes drei Pilotprojekte zur E-Medikation in Wien (Donaustadt und Floridsdorf), Oberösterreich und Tirol gestartet, die bis Ende 2011 dauern. Bis jetzt haben sich 5300 Patienten in das E-Medikation-System eintragen lassen, das im Zuge des Projektes noch freiwillig genutzt werden kann. 92 Ärzte und 55 Apotheken nehmen daran teil, die Kosten betragen 3,5 Millionen Euro, die sich Bund, Bundesländer und Hauptverband teilen. Ärzte- und Apothekerkammer sind Projektpartner. Letztere hat bereits drei Millionen Euro in den "Arzneimittel-Sicherheitsgurt" - einen Vorläufer der E-Medikation - investiert.

Neben der Unsicherheiten bezüglich des Datenschutzes haben auch Probleme bei der Software für Diskussionen gesorgt. So konnten einige Ärzte ihre Arzneimittel nicht verschreiben, weil das System es nicht zuließ. Ein Wiener Apotheker wiederum konnte bei der Anmeldung mit der Apotheker E-Card die Datenbank eines Patienten öffnen - und nicht mit der E-Card des Patienten.

Neben Kinderkrankheiten wie diesen hat der Start des Pilotprojektes dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Geldbuße von 24.000 Euro beschert: Die Vergabe der E-Medikation-Software war nicht ausgeschrieben worden, was das Bundesvergabeamt als rechtswidrig erachtete. "Wenn das System österreichweit eingeführt wird, wird die Vergabe natürlich ausgeschrieben", rechtfertigt sich der Hauptverband. "Wir orten eine massive Rechtsunsicherheit", sagt hingegen Stickler von der ÖÄK.

Die Apothekerkammer reagiert indes neutral. "Eine Pilotphase ist immer dazu da, Fehler aufzudecken und auszubessern", heißt es. Das Ziel sei, die Qualität der Behandlung von Patienten zu steigern.