IAS-Bilanzierung ab nächstem Jahr für Asfinag Pflicht. | Fraglich, ob Straßen als Aktiva verbuchbar sind. | Ein negatives Eigenkapital droht. | Wien. Die neuen Bilanzierungsregeln nach IAS (International Accounting Standards), die laut EU-Richtlinie für Anleihen emittierende Unternehmen wie die Asfinag ab 2007 verpflichtend sind, stellen die Straßenbaugesellschaft vor gröbere Probleme.
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Konkret geht es um die Bewertungsregeln für immaterielles Vermögen. Bisher sah es so aus, als könnten die Fruchtgenussrechte an Autobahnen und Schnellstraßen, die die Republik der Asfinag im Gegenzug für die Finanzierung des Straßenbaus gewährt, so in der Bilanz verbucht werden wie der zugrunde liegende Sachanlagenwert der Straßen.
Seit letzter Woche sieht es aber anders aus: Das IAS-Board (jene Kommission in London, die die neuen Bilanzregeln ausarbeitet) teilte mit, dass es vorläufig (eine endgültige Entscheidung fehlt noch) zur Auffassung gelangt ist, dass immaterielles Vermögen nicht als Sachanlage dargestellt werden darf. Da die Autobahnen und Schnellstraßen nicht im Eigentum der Asfinag, sondern im Eigentum der Republik stehen, fiele damit für die Asfinag ein wesentlicher Aktivposten in der Bilanz weg.
Nur noch Aufwand
Das würde laut Asfinag-Finanzvorstand Christian Trattner bedeuten, dass das Fruchtgenussrecht (das Recht, die Straßen zum wirtschaftlichen Ertrag zu nutzen, Anm.) nur mehr zum Kaufpreis verbucht werden kann und bis zum Jahr 2047 (bis dahin gilt ein Kündigungsverzicht des Bundes) abgeschrieben werden muss. Fahrbahnsanierungen, die nach bisheriger Regel auch zu einer bilanziellen Aufwertung der Straße und damit zu einem höheren Vermögen der Asfinag führen, dürfen hingegen nur noch als Aufwand verbucht werden.
"Wenn das tatsächlich so kommt, dann haben wir von Anfang an ein negatives Eigenkapital in der Bilanz", sagt Trattner zur "Wiener Zeitung". Für ein normales Unternehmen wäre das die Pleite - für die Asfinag allerdings nicht, denn für sie gilt eine Ausfallshaftung der Republik.
Finanznot verschärft
Die schlechten Nachrichten des IAS-Board verschärfen das Finanzproblem der Asfinag. Bisher war der Vorstand davon ausgegangen, dass man - bei Aufrechterhaltung des derzeitigen Investitionsniveaus und der derzeitigen Mauteinnahmen - bis 2009 Gewinne schreiben wird. Erst für den Zeitraum danach hätte sich eine etwaige Regierung überlegen müssen, wie Verluste abgedeckt werden: durch ein Zurückfahren der Investitionen, durch einen Zuschuss aus dem Staatsbudget oder durch eine Erhöhung der Einnahmen der Asfinag - sprich: durch eine Mauterhöhung.
Die Asfinag als zu 100 Prozent im Bundeseigentum stehende Gesellschaft hat derzeit rund 10 Mrd. Euro Schulden. Diese gelten laut EU-Maastricht-Kriterien nicht als Staatsschulden Österreichs, solange die Asfinag mehr als 50 Prozent ihrer Einnahmen auf dem Markt erzielt. Da das Unternehmen (unter anderem durch die Maut) seine gesamten Einnahmen auf dem Markt erzielt, besteht derzeit keine Gefahr, dass die Asfinag-Schulden dem Staat zufallen. (Eine geringe Eigenkapitalquote hat, entgegen anders lautender Medienberichte, keine Folgen.) Sollte der Bund allerdings einen Zuschuss gewähren, würde dieser das Budgetdefizit erhöhen.