Zum Hauptinhalt springen

Asyl: Einigung zwischen SPÖ und Koalition

Von WZ Online

Politik

Die neuen Asylregelungen, einerseits im Asylgesetz, andererseits im Fremdenpolizeigesetz niedergeschrieben, bringen für Asylsuchende einige Verschärfungen. So ist es künftig möglich, zehn Monate Schubhaft innerhalb von zwei Jahren zu verhängen. Bisher war es maximal ein halbes Jahr. Auch Zwangsernährungen sind gestattet, wenn ein Flüchtling, dessen Abschiebung bereits feststeht, in den Hungerstreik tritt. Darauf haben sich SPÖ und Koalition am Mittwoch geeinigt.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wesentlich strenger wird künftig die Asylmissbrauchs-Bekämpfung. Unter anderem kann Schubhaft verhängt werden, auch wenn ein krimineller Asylwerber aus der Haft heraus einen Asylantrag stellt. Angehoben werden die Strafen für Schlepper, sowie für das Eingehen von Scheinehen und Scheinadoptionen.

Neben der Zwangsernährung besonders umstritten ist, dass in Zukunft - wenn medizinisch verantwortbar - auch traumatisierte Flüchtlinge abgeschoben werden können, wenn für ihr Verfahren ein anderer Staat erstzuständig ist.

Gebietsbeschränkungen gibt es während des Zulassungsverfahrens. Während dieser maximal 20 Tage darf sich der Asylwerber nur innerhalb eines Bezirks aufhalten. Die Asylbescheide erhält nunmehr der Flüchtling selbst (statt seines Rechtsvertreters); er kann sofort in Schubhaft genommen werden.