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"Asyl ist 50 Prozent Glück"

Von Benjamin Breitegger

Politik

Am Linzer Asylgerichtshof herrscht laut Anwälten ein "rauer Wind".


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Wien. Es war ein Moment der Ablenkung, ein "Moment der Solidarität", wie es Tarafa Baghajati von der Islamischen Glaubensgemeinschaft formulierte, als im Servitenkloster bei einer interreligiösen Aktion zum Fastenbrechen geladen wurde. Die dort wohnenden Flüchtlinge, vor allem aus Pakistan und Afghanistan, leben seit Wochen und Monaten in der Ungewissheit, ob sie in Österreich bleiben können. Acht von ihnen waren erst kürzlich nach Pakistan abgeschoben worden.

Ob sie Asyl oder eine andere Form des Bleiberechts erhalten, wird in erster Instanz vom Bundesasylamt, in zweiter Instanz vom Asylgerichtshof geprüft. Im Fall von Pakistanis ist die Schutzquote sehr niedrig, im ersten Halbjahr 2013 erhielten nur 15 Pakistanis Asyl oder subsidiären Schutz, die Anträge von 773 pakistanischen Flüchtlingen wurden negativ beschieden.

Kein mündliches Verfahren

Die geringe Anerkennungsquote hat mitunter aber auch damit zu tun, wie das Asylsystem in Österreich funktioniert. Vielen Antragstellern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihre Fluchtgeschichte vor dem Asylgerichtshof im Detail vorzubringen. Seit einem von Experten durchaus kritisch beäugten Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) im März 2012 muss der Asylgerichtshof als zweite Instanz nicht mehr mündlich verhandeln. Die genaue Zahl reiner Aktenverfahren wird zwar nicht erhoben, im Falle der Pakistanis betrifft es jedoch die meisten. Ein Richtersenat am Asylgerichtshof entscheidet dann auf Grundlage des Einvernahme-Protokolls, auf dessen Basis auch schon das Bundesasylamt geurteilt hat. Ein eigenes Interview mit dem Asylwerber findet nicht mehr statt. Die Person bleibt den Richtern fremd.

"Ich hatte einen Fall vor dem Bundesasylamt, bei dem mein Mandant besser Deutsch und Englisch sprach als sein Dolmetscher", erzählt der Rechtsanwalt Helmut Blum. Das kann zu fahrlässigen Missverständnissen führen, die im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden können. Denn Widersprüche in der Einvernahme sind ein Hauptgrund, warum Asylverfahren negativ entschieden werden. Kommt es zu keinem Zweitinterview vor dem Asylgerichtshof, gibt es keine Möglichkeit der Aufklärung. Der Fall wird wegen Unglaubwürdigkeit negativ entschieden.

"Es gibt viel standardisiertes Begründungswesen, aneinandergereihte Textbausteine", sagt der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Mory. Der VfGH hatte im März dieses Jahres ein Urteil genau deshalb aufgehoben, weil die Länderinformationen zu Pakistan offensichtlich alten Entscheidungen entnommen worden waren. Ohne nochmalige Einvernahme zu entscheiden, sei grob fahrlässig und nicht menschenrechtskonform, kritisiert Anwalt Mory.

Wird nun doch verhandelt, ist für Pakistanis die Kammer E des Asylgerichtshofes, Außenstelle Linz, zuständig. "In Linz herrscht ein rauer Wind", bestätigen zahlreiche Asylanwälte einhellig. Einer berichtet, dass sein Mandant vor einer Verhandlung vom Richter a priori als Lügner bezeichnet wurde. Wobei die Richter genau genommen Verwaltungsjuristen sind, die erst durch die Gerichtshof-Werdung des bis 2008 existierenden Unabhängigen Bundesasylsenat zu Richtern erklärt worden waren. Im Februar hatte der "Standard" von einem Senat berichtet, der in 166 Fällen kein einziges Mal Asyl gewährt hat.

Schlechte Senate

Ein Rechtsvertreter erzählt, dass ein Richter während der Einvernahme aufsprang und den Asylwerber anschrie, weshalb die Verhandlung unterbrochen werden musste. Wenn es Zweifel an Fluchtgeschichten gibt, werde oft "einfach drübergefahren" und Asylwerber würden als Lügner diffamiert, erzählt der Anwalt.

"Manche Senate sind signifikant schlecht, es herrscht keine neutrale Haltung", sagt Blum. Vorsitzende warten oft nur darauf, Widersprüche auszumachen. Die "Nüchternheit des Rechtsstaats", den die "Presse" in einem Leitartikel zu den jüngsten Abschiebungen beschrieb, ist nicht Realität; es menschelt. "Ob jemand Asyl bekommt, ist zu 50 Prozent Glücksache und abhängig davon, welcher Richter den Fall behandelt", sagt Mory. Manche Richter seien engagiert, andere wiederum agieren gleichgültig.

Mitunter ist Überlastung verantwortlich: 12.000 Verfahren waren Ende 2012 am Asylgerichtshof anhängig, systembedingt muss oberflächlich gearbeitet werden. Entscheidungen, die innerhalb von sechs Monaten getroffen werden sollten, dauern Jahre. Rechtsanwälte zögern, das juristische Mittel der "Fristsetzungsanträge" einzusetzen. Denn Richter reagieren darauf allergisch, entscheiden noch strenger.

Mit 2014 fallen Asylfälle in die Zuständigkeit des neuen Bundesverwaltungsgerichts. "Ich hoffe, dass Entscheidungen dadurch rechtsstaatlicher werden", sagt Blum. Denn es stehe viel auf dem Spiel für die Betroffenen.