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Wien. Zumindest auf dem Arbeitsmarkt sei die Flüchtlings-Obergrenze bereits erreicht, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal". Es sei ihm daher ein großes Anliegen, dass die Asyl-Notverordnung so schnell wie möglich beschlossen und noch vor dem Sommer umgesetzt werde - denn diese sei "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit notwendig", meinte er.
Die Asyl-Notverordnung besagt, dass Asylwerber direkt an der Grenze abgewiesen werden können, sofern sie nicht Familien-Angehörige in Österreich haben. Die Koalition hat vereinbart, den Zugang zum Asylverfahren durch diese Notverordnung einzuschränken, sobald 37.500 Asylanträge eingebracht wurden. Dem Innenministerium zufolge wurden bis jetzt heuer in Österreich 24.000 Asylanträge gestellt und 21.000 zugelassen.
Rückführungen nach Ungarn sollen möglich werden
Um diese Zahl einzudämmen, soll es künftig auch möglich sein, Asylwerber an der österreichisch-ungarischen Grenze zurückzuweisen, so Sobotka im Ö1-"Morgenjournal". Rückführungen der Dublin-Fälle (Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig wäre) nach Ungarn sollen ebenfalls Usus werden. Sobotka betonte in einer Aussendung, dass er ungarische Aussagen über die Nicht-Rücknahme von Flüchtlingen "so nicht akzeptieren" könne. Sollte sich Budapest weigern, Asylwerber zurückzunehmen, "braucht es dringend eine Unterstützung durch die Europäische Kommission".
Unklar ist laut einer Sprecherin Sobotkas, um wie viele Personen es bei dieser Diskussion überhaupt geht. Insgesamt seien 6000 Dublin-Fälle in Österreich. Nach Griechenland sollen Flüchtlinge laut Sobotka weiterhin nicht rückgeführt werden können. Asylbewerbern droht dort laut dem EuGH eine Verletzung von Grundrechten. In Bezug auf Ungarn gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.