Die Politik warnt vor Überlastung des Asylsystems. Die Zahlen für die Grundversorgung zeichnen ein anderes Bild.
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Die ÖVP schlägt Alarm, die FPÖ sowieso. In diesem Jahr wurden in Österreich bereits 31.000 Asylanträge gestellt, im gesamten Vorjahr waren es mit 39.000, also kaum mehr. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner forderte wiederholt, dass Asylanträge künftig in Drittstaaten bearbeitet werden sollen. Dass das rechtlich nicht möglich ist - alle EU-Staaten müssten dem System zustimmen und das ist wenig wahrscheinlich -, weiß man auch in der ÖVP. Man müsse in der Politik aber dennoch fordern, was man für richtig hält, sagte etwa ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner vergangene Woche. Dem Asylsystem drohe eine Überlastung.
Die Zahlen der Asylanträge seien aber kein verlässlicher Parameter, wenn es darum geht, die tatsächliche Belastung des Asylsystems zu messen, sagt Lukas Gahleitner-Gertz, Asylrechtsexperte beim Verein Asylkoordination. Vielmehr lohne sich ein Blick auf die Anzahl der Asylwerber in der Grundversorgung. Momentan sind es rund 17.000. Das ist keine besonders hohe Zahl. Laut der Asyl-Statistik des Innenministeriums ging die Zahl seit einem Höchststand zu Jahresbeginn 2017 mit fast 80.000 Personen deutlich zurück. Zu Jahresbeginn 2021 lag sie bei 26.659, zu Beginn dieses Jahres wurden 30.221 in der Grundversorgung betreut.
Wer in Österreich auf den Ausgang seines Asylverfahrens wartet, landet aber grundsätzlich auch in der Grundversorgung. Laut Gahleitner-Gertz lasse sich die Differenz zwischen dieser Zahl und der der Asylanträge nur durch Weiterreisen in andere Staaten erklären, wie er bereits am Montag im Ö1-Mittagsjournal sagte. Denn für viele Menschen, die in Österreich aufgegriffen werden, sei das Ziel ihrer Flucht ein anderes. Zwar stellen sie einen Asylantrag, um ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu erhalten, während der Antrag bearbeitet wird, doch suchen sie nach Wegen, ihr eigentliches Fluchtziel zu erreichen.
EU-Staaten "torpedieren" Dublin-System
Doch innerhalb der EU regelt eigentlich das Dublin-System, welcher Mitgliedstaat für welchen Asylantrag zuständig ist, Geflüchtete dürfen nicht in einem beliebigen Staat um Asyl ansuchen. In den meisten Fällen ist es das Land, über das die Menschen in die EU eingereist sind, für den Asylantrag zuständig. Ausnahmen gibt es etwa, wenn bereits enge Familienangehörige in einem anderen EU-Staat leben sowie bei unbegleiteten Minderjährigen. Gahleitner-Gertz bezeichnet im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" das Dublin-System als ein "von Anfang an schlechtes und unsolidarisches". Schließlich werde ein großer Teil der Verantwortung auf Staaten mit EU-Außengrenze abgewälzt. Denn würde das Dublin-System funktionieren, würde es hierzulande kaum Asylanträge geben.
Doch zahlreiche EU-Staaten würden das Dublin-System "torpedieren", wie Gahleitner-Gertz sagt. So seien Dublin-Überstellungen nach Griechenland oder Ungarn etwa ausgesetzt, da den Asylwerbern dort die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung droht. Nicht ungewollt von den betroffenen Staaten, wie Gahleitner-Gertz glaubt. Und auch Österreich versuche, selbst möglichst unattraktiv für Schutzsuchende zu werden, anstatt die Fehler im Dublin-System auf EU-Ebene zu thematisieren, bemängelt der Asylrechtsexperte.
Zu Dublin-Überstellungen in das zuständige Land kommt es vergleichsweise selten. Die Verfahren, in denen die Zuständigkeit der Staaten ermittelt wird, seien laut Gahleitner-Gertz "bürokratisch und ineffizient". Außerdem müssen die Überstellungen innerhalb einer festgelegten Frist von wenigen Monaten stattfinden.
Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch das Innenministerium im April hervorgeht, erfolgten im Jahr 2021 knapp 700 Dublin-Transfers nach Österreich und rund 830 aus Österreich in ein anderes EU-Land.
Die Dublin-Regeln gelten nicht für Schutzsuchende aus der Ukraine, die in der EU aufgrund der Massenzustrom-Richtlinie einen speziellen Vertriebenenstatus erhalten. Diesen dürfen sie in einem beliebigen EU-Staat in Anspruch nehmen.
Ukrainer suchen vereinzeltum Asyl an
In Österreich wurden bisher rund 75.000 Ukrainer in Österreich registriert. Die Mehrheit von ihnen begnügt sich mit dem Vertriebenenstatus, der ihnen immerhin auch Zugang zum Arbeitsmarkt und mittlerweile auch Sozialleistungen wie der Kinderbeihilfe gewährt. Doch laut Gahleitner-Gertz haben heuer insgesamt auch rund 500 Menschen aus der Ukraine in Österreich zusätzlich um Asyl angesucht. Als möglichen Grund nennt er, dass der Vertriebenenstatus nach einem Jahr erlischt und dann von der EU verlängert werden müsste. Wer sich also einen dauerhaften Schutz wünscht, könnte darüber nachdenken, einen Asylantrag zu stellen.
Doch damit treten die Dublin-Regeln wieder in Kraft: Für die Bearbeitung dieser Anträge sind somit hauptsächlich Staaten wie Polen zuständig, über die die Ukrainer in die EU eingereist sind.