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Anlassgesetzgebung hat prinzipiell einen Hautgout. Es ist ein Reagieren statt eines Regierens, ein Abfedern von unbeabsichtigten Auswirkungen, ein Ermöglichen, was man eh nicht verbieten wollte, oder ein Verhindern von nicht vorhergesehenen Entwicklungen. Manchmal ist es auch einfach nur eine Art Schauspiel aus Imagezwecken.
Die geplante Asylnovelle fällt jedenfalls in die Kategorie Anlassgesetzgebung, sie ist eine direkte Reaktion auf einen plötzlichen Ansturm kosovarischer Flüchtlinge. Man kann das natürlich auch als Pragmatismus sehen. Wie sonst soll man verhindern, dass immer mehr Menschen aus dem Kosovo ihre Ersparnisse irgendwelchen Schleusern übergeben, die absurde, unrichtige Versprechungen über Aufenthaltsrechte in der EU machen.
Gerade in der Asylgesetzgebung hat die Methode der zizerlweisen Novellierung aber auch System, und zwar europaweit. Die EU hat nach wie vor keine Harmonisierung zusammengebracht, diverse Verordnungen sowie die Grundrechtecharta stecken nur gewisse Grenzen ab, an denen sich die nationalen Gesetze dann entlanghanteln. Dadurch entsteht eine Art Wettkampf unter den EU-Staaten um strenge Regeln, deren Ziel es scheint, möglichst unattraktiv für Flüchtlinge zu sein. Die Gefahr (und Realität?) dabei ist, dass die Asylsysteme dadurch europaweit immer schikanöser werden, und zwar auch für jene, die Schutz brauchen, die traumatisiert sind und im Asylverfahren dann die harte Hand der Bürokratie zu spüren bekommen.
Gäbe es bereits eine EU-weite Harmonisierung im Asylrecht, gäbe es wohl auch keinen Ansturm aus dem Kosovo.