Auf Grund der unterschiedlichen Gesetze innerhalb der EU ist es für Asylwerber von existenzieller Bedeutung, in welchem Land sie um Aufnahme bitten. Vor allem die östlichen Nachbarländer gewähren im Vergleich zu Österreich nur wenigen Menschen Asyl.
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EU-Richtlinien wie das Dubliner Übereinkommen, wonach Flüchtlinge in das Land zurückgeschoben werden können, über welches sie die EU als erstes betreten haben, können für die Betroffenen daher schnell zu einem Lotteriespiel um Asyl werden. Nach dem neuen Asylgesetz soll diese Regelung in Österreich auch für Traumatisierte gelten.
Schafft es ein Flüchtling auf dem Weg nach Österreich nicht über die slowakische Grenze, hat er denkbar schlechte Chancen auf Gewährung von Asyl. Die Slowakei hat nämlich im vergangenen Jahr lediglich 15 Asylwerbern einen positiven Bescheid erteilt. Im Vergleich dazu wurden in dem Nachbarland 11.391 neue Asylgesuche gestellt. Das weisen aktuelle Statistiken, die der Asylkoordination vorliegen, aus. Grob gerechnet ergeben diese Zahlen gemessen an den in diesem Jahr getroffenen Entscheidungen (abgeschlossene Verfahren unabhängig vom Datum der Antragstellung) eine "Positivquote" von nur 0,09 Prozent. Von der Berechnung ausgeschlossen sind Asylwerber, die einen Abschiebungsschutz erhalten haben.
Zum Vergleich: In Österreich sind es 20 Prozent. 2004 gab es hier zu Lande bei 24.676 neuen Anträgen und 25.424 Entscheidungen 4.913 positive Erledigungen.
Aber nicht nur in der Slowakei sieht es wesentlich trister aus als in Österreich. In Slowenien haben im Vorjahr 1.170 Menschen um Asyl angesucht, 39 Asylwerber erhielten offiziell den Flüchtlingsstatus. Bei 1.125 Gesamt-Entscheidungen ergibt das eine Quote von 3,5 Prozent. In Tschechien wurden von 5.459 Anträgen 140 positiv erledigt (1,8 Prozent positive Bescheide bei 7.876 Entscheidungen). Ungarn gewährte bei 1.600 Ansuchen und 1.080 Entscheidungen 149 Menschen Asyl und hat damit einen Positivanteil von 13,8 Prozent.
Auch Deutschland hat in den letzten Jahren mit einer restriktiven Asylpolitik seine Aufnahme-Quoten stark gesenkt. 2004 erhielten in der Bundesrepublik 960 Menschen Flüchtlingsstatus, 35.607 stellten eine Antrag, erledigt wurden insgesamt 61.961 Fälle (1,5 Prozent Positivquote).
Zu den umstrittenen Punkten im neuen österreichischen Asylgesetz gehört die Regelung, wonach auch Traumatisierte, sofern das gesundheitlich vertretbar ist, abgeschoben werden dürfen, wenn für sie die Dubliner Vereinbarung zutrifft, sie also über einen anderen Staat in die EU eingereist sind. Die Asylkoordination stößt sich bei der "Weiterschiebung" nicht zuletzt daran, dass in manchen der neuen EU-Staaten weit niedrigere Standards gelten als bei uns. "Die europäische Richtlinie sieht lediglich Mindeststandards vor und so manche Länder schrammen verdächtig nahe an der Grenze vorbei", so Obfrau Anny Knapp im APA-Gespräch. Zudem sei der "Level dieser Mindeststandards" von vornherein recht niedrig. Mit dem neuen Asylgesetz würde nun auch Österreich seine Standards auf "das gerade noch Vertretbare senken", kritisierte Knapp.
Das europäische "Dubliner Übereinkommen" sieht vor, dass Asylanträge in jenem EU-Land zu behandeln sind, in dem der Flüchtling zuerst die EU betreten hat. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Hat der Asylbewerber aus einem Drittstaat die Grenze eines Mitgliedstaates illegal überschritten, so ist der Mitgliedstaat, über den er nachweislich eingereist ist, für die Antragsprüfung zuständig." Damit hat ein Asylwerber kein Recht, in einem weiteren EU-Staat Asyl zu beantragen und kann jederzeit in das ursprüngliche Land abgeschoben werden. Gleiches gilt für die so genannten sicheren Drittstaaten, die nicht der EU angehören. Als sicherer Drittstaat werden jene Länder bezeichnet, die internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, erfüllen.
Sobald ein Staat der EU beitritt, wie etwa Rumänien und Bulgarien 2007, gilt er nicht mehr als Drittstaat, sondern ist dann den Bestimmungen des Dubliner Übereinkommens unterworfen. Als sichere Drittstaaten in Europa gelten daher Bulgarien und Rumänien bis zum EU-Beitritt, Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein sowie weitere nicht-europäische Staaten. Darüber hinaus hat sich die EU auf eine Liste sicherer Herkunftsländer geeinigt. Menschen aus diesen Staaten (EU-Staaten, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Island, Kanada, Neuseeland und Norwegen) gelten nicht als Flüchtlinge, bzw. ihre Anträge als offensichtlich unbegründet.
Nachfolgend die Zahlen der neuen Asylanträge 2004 und die positiven Erledigung, Asylwerber mit Abschiebungsschutz nicht mitgerechnet, nach Staaten plus Positivquote gemessen an den Entscheidungen gesamt, unabhängig vom Datum der Antragstellung:
Übersicht
Land Neue Anträge - Positive Erledigungen gemessen an Entscheidungen gesamt
- Österreich 24.634 - 5.136 von 25.424 Entscheidungen - 20%
- Deutschland 35.607 - 960 von 61.961 Entscheidungen - 1,5%
- Slowakei 11.391 - 15 von 16.056 Entscheidungen - 0,09%
- Slowenien 1.173 - 39 von 1.125 Entscheidungen - 3,5%
- Tschechien 5.459 - 140 von 7.876 Entscheidungen - 1,8%
- Ungarn 1.600 - 149 von 1.080 Entscheidungen - 13,8%