Zum Hauptinhalt springen

Asylrecht abschieben

Von Reinhard Göweil

Leitartikel

Nichts dokumentiert das Chaos im Asylrecht mehr als der Streit zwischen dem Magistrat Steyr und dem Innenministerium. Er dokumentiert, dass sich auch die Behörden nicht mehr auskennen, wer wofür zuständig ist und was genau zu tun ist.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Zwei achtjährige Mädchen abzuschieben, um danach einen Bescheid aufzuheben, um sie wieder ins Land zu holen - das ist krank. Auch Arigona Zogaj soll - nachdem sie mit rechtsstaatlichem Pomp rausgeworfen wurde - wieder nach Österreich einreisen dürfen.

Versteht das noch irgendjemand? Nein, es kann auch niemand verstehen. Das Asyl-Gesetz ist nicht zu administrieren, die Behörden tun daher, wie ihnen gerade der Sinn steht.

Das alles auf dem Rücken von Menschen, die nur eines getan haben: in Österreich um Asyl zu bitten. Kürzlich nahm sich ein junger Afghane in Niederösterreich das Leben, weil er nicht länger hin- und hergeschoben werden wollte. Griechenland lässt Asylsuchende im Meer ertrinken, Italien schickt sie aufs offene Meer zurück. Ganz Europa geht mit Asylsuchenden menschenverachtend um.

Österreich könnte wenigstens jetzt mit gutem Beispiel vorangehen. Die Rot-Weiß-Rot-Card mag Zuwanderung künftig kontrollieren. Asylsuchenden hilft das wenig, sie wollen aus ihrer Heimat nicht nur auswandern, sie befinden sich bereits auf der Flucht.

Das Gesetz, das so viel Leid verursacht, sollte aufgehoben werden. An seine Stelle muss etwas Neues, Einfacheres treten. Die sogenannte Anwesenheitspflicht (treffender als Lagerhaft zu bezeichnen) sollte aufgegeben werden. Und für Altfälle sollte es eine Amnestie geben. Politiker heulen bei dem Gedanken auf - aber wann, wenn nicht jetzt? Wer sich nicht integrieren will, dem muss ohnehin anders begegnet werden. Abschieben löst das Problem nicht.

Und: Der Zynismus, den das jetzige Asylgesetz ausstrahlt, hilft nur den Freiheitlichen. Österreich und die EU haben in der Asylpraxis ihre Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen. Weil Regierungen und Parlamente keine Verantwortung übernehmen wollen, jonglieren Behördeninstanzen mit sinnentleerten Bescheiden. Dass dies kein nachhaltiges Konzept ist, zeigt sich nun klar und hell.