Gericht: Lebensmittelkonzern muss Wiedergutmachung zahlen.
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Lausanne. Als Sara Meylan im September 2003 zu einer Attac-Arbeitsgruppe stieß, die ein Buch über den Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé schreiben wollte, war sie zunächst nur eine unter vielen. Knapp ein Jahr blieb die Frau dabei, dann verließ sie die Redaktion wieder.
Ihre eigentliche Motivation wurde allerdings erst vier Jahre später klar: Da flog auf, dass es sich bei Sara Meylan um einen Decknamen und bei der Frau um einen Maulwurf handelte. Die Frau, die sich Sara Meylan nannte, war in Wirklichkeit eine Mitarbeiterin einer privaten Sicherheitsfirma, die im Auftrag von Nestlé die Globalisierungskritiker aushorchen sollte.
"Sie hat sich Zugang zu vertraulichen Informationen auch über Dritte verschafft", so Attac-Sprecher Janick Schaufelbühl. "Über die Sitzungen und die Teilnehmer hat sie detaillierte Berichte erstellt." Diese wurden direkt an die Konzernzentrale in Vevey am Genfer See geliefert - so lautet der Vorwurf von Attac, den ein Richter am Zivilgericht in Lausanne am Wochenende bestätigt hat. Nicht umsonst sprechen die Globalisierungskritiker von "Nestlégate".
Nestlé muss Wiedergutmachung zahlen
"Es handelt sich um eine unerlaubte Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger von Seiten der Angeklagten, Nestlé und Securitas", heißt es im Urteil, dass Zivilgerichtspräsident Jean-Luc Genillard am Freitagnachmittag schriftlich zustellte. Demnach sollen die Verurteilten jedem Geschädigten 3000 Schweizer Franken (etwa 2400 Euro) Wiedergutmachung zahlen und die Rechtsanwaltskosten der Kläger voll übernehmen.
"Nicht zuletzt diese Tatsache, dass Nestlé und Securitas unsere Rechtsanwälte bezahlen müssen, zeigt die volle Verantwortung der beiden Konzerne", sagt Schaufelbühl. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus. Beide Firmen kündigten an, diese zunächst zu prüfen. "Sollte sich herausstellen, dass ein Mitarbeiter von Nestlé fahrlässig gehandelt haben sollte, werden wir angemessene Maßnahmen ergreifen", sagte ein Sprecher zur Westschweizer Tageszeitung "Le Courrier". Zu weitergehenden Kommentaren war Nestlé nicht bereit.
Die Sicherheitsfirma Securitas behielt sich in einer schriftlichen Erklärung vor, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. "Wir haben die Überwachung vor mehr als acht Jahren definitiv eingestellt", heißt es dort weiter.
Globalisierungskritiker feiern Erfolg
Doch die Globalisierungskritiker von Attac sind sich da nicht so sicher. Nach ihrer Meinung ist zwischen 2003 und 2005 zumindest eine weitere Arbeitsgruppe in Lausanne mit ähnlichen Methoden überwacht worden. Vergleichbares sei anderen Gruppen in der Schweiz und im Ausland geschehen. "Durch die Vermehrung von Spionagefällen werden demokratische Grundrechte wie die Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit in Frage gestellt", warnt Schaufelbühl. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und kritische politische Organisationen würden immer mehr von privaten Konzernen bekämpft, die Kampagnen der Zivilgesellschaft als Gefährdung ihrer kommerziellen Interessen ansähen. "Oftmals profitieren sie dabei leider von der Komplizenschaft des Staates oder zumindest dessen Passivität." Umso mehr feiern die Schweizer Globalisierungskritiker ihren aktuellen Erfolg - auch wenn der Gang durch die Gerichte noch nicht zu Ende sein dürfte.
Das Buch "Nestlé - Anatomie eines Weltkonzerns" (Herausgeberin: Attac Schweiz) ist im Zürcher Rotpunktverlag erschienen.