Zum Hauptinhalt springen

Auch das Christkind kann irren

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Kein Recht auf Umtausch von CDs, Büchern etc. | Handelsketten kommen Kunden aber meist entgegen. | Gutscheine als Alternative. | Wien. Es passiert alle Jahre wieder: Unterm Christbaum liegt ein Pullover, der zu klein ist, die CD gefällt nicht, und bei den Büchern hat das Christkind auch nicht den richtigen Geschmack getroffen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Vorausschauende Schenker haben für solche Fälle die Rechnung aufgehoben und stürzen sich nach den Weihnachtsfeiertagen nochmal ins Getümmel, um die ungeliebten Geschenke umzutauschen. Es ist allerdings ein Irrglaube, dass automatisch alles, das nicht gefällt oder nicht passt, umgetauscht werden kann. "Es gibt kein Recht auf Umtausch", sagt Jutta Repl, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer (AK). Sie rät daher, bereits beim Einkauf mit dem Verkäufer eine allfällige Umtauschmöglichkeit zu vereinbaren, am besten durch eine Notiz auf der Rechnung. Dort sollte auch vermerkt sein, wie lange man Zeit zum Umtauschen hat und ob es Ware oder Gutschrift gibt.

Unversehrte Ware

Immer mehr Händler kommen ihren Kunden entgegen und tauschen auch ohne Extra-Vermerk bei ihnen gekaufte Produkte um - wobei es sich von selbst versteht, dass die Ware unbenützt und unversehrt ist. "Ein Umtausch des originalverpackten Produktes mit gültigem Kassabon ist kein Problem", sagt Frank Kretzschmar, Geschäftsführer beim Elektro- und Elektronikhändler Saturn Österreich. Grundsätzlich würden die Kunden im Falle eines Umtausches ihr Geld zurückbekommen, alternativ dazu gibt es Warengutscheine.

Auch bei Libro können alle Artikel - "sofern sie einwandfrei in Ordnung und neuwertig sind" - gegen Vorlage des Kassabons umgetauscht werden, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. Allerdings gibt es kein Bargeld, sondern die Kunden können das Produkt entweder gegen ein anderes eintauschen, oder sie erhalten eine Libro-Gutscheinkarte, die mit dem entsprechenden Betrag aufgeladen ist.

Apropos Gutscheine: Diese sind eine gute Alternative für all jene, die beim Schenken nichts falsch machen wollen. Gutscheine, auf denen keine Einlösefrist aufgedruckt ist, sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Bleibt zu hoffen, dass es das Unternehmen, das den Gutschein ausgegeben hat, auch so lange gibt. Zu beachten ist auch, dass die Inflation Jahr für Jahr ein Stückchen vom Wert des Gutscheins wegknabbert. Wenn der Gutschein teurer ist, als eingekauft wurde, bekommen Konsumenten meist für den Rest wieder einen Gutschein.

Sicherer Online-Kauf

Wer sich den vorweihnachtlichen Trubel auf den Einkaufsstraßen und in den Shoppingcentern ersparen will, kauft via Internet. Hier gelten besondere Regeln. So kann der Kunde bei Online-Käufen im Internet innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Wichtig sei, den Zeitpunkt des Rücktritts mittels eingeschriebenem Brief oder Fax zu dokumentieren, sagt Bernhard Jungwirth von der außergerichtlichen Streitschlichtungs- und Beratungsstelle Internet Ombudsmann.

Das Rücktrittsrecht gilt außerdem nur, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Beim Kauf von privaten Verkäufern ist gesetzlich kein Rücktrittsrecht verankert. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt es unter anderem auch bei Flug- oder Konzerttickets, Sonderanfertigungen und entsiegelten CDs und DVDs.

Ob und unter welchen Bedingungen Konsumenten ein Recht auf Umtausch haben, hängt von den jeweiligen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Händlers ab.

Wer nach Weihnachten versucht, ungeliebte beziehungsweise unerwünschte Geschenke über Online-Plattformen loszuwerden, sollte ebenfalls auf ein paar Dinge achten. Wer etwa Fotos anderer Anbieter oder Firmen-Websites für die Produktbeschreibung verwendet, muss die Zustimmung des Urhebers einholen. Der Internet Ombudsmann empfiehlt, die Fotos selber zu machen, um keine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu riskieren.

www.ombudsmann.at