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Auch Fußballer haben Kinderrechte

Von Christoph Rella

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"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die

Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnte." Deutlicher als es Artikel 32 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ausdrückt, könnte man es vermutlich nicht sagen. Und damit ist nicht nur das kindliche Werken in indischen Nähfabriken oder kongolesischen Goldminen gemeint, sondern auch ihr Kicken in den Arenen westlicher Fußballklubs.

Tatsächlich ist das Faktum, dass in Europa wie auch in anderen entwickelten Ländern Kinder trotz der Ächtung durch UNO und den Weltverband Fifa, der den Transfer von Minderjährigen verboten hat, als Kicker "gekauft" und auf dem Rasen zur Schau gestellt werden, nicht wirklich neu. Die Verpflichtung des erst 5-jährigen Engländers Charlie Jackson durch Manchester United ist da genauso in Erinnerung geblieben wie der Transfer von Japans "Messi" Takefusa Kubo, der im Alter von 10 Jahren erst an Real Madrid und dann an den FC Barcelona "verkauft" worden war und nun nach Intervention der Fifa nach Hause (zum FC Tokio) zurückgekehrt ist.

Man muss über keinen kolossalen Hausverstand verfügen, um zu begreifen, dass das beliebige Verschachern von Teenagern nicht unbedingt die allerbesten Rahmenbedingungen für eine solide körperliche und geistige Entwicklung von Kindern, wie es die UN-Konvention einfordert, bietet. So schön es auch ist, Kubo beim Kicken zuzusehen. Auch er hat ein Recht auf eine halbwegs normale und glückliche Kindheit. Seine Zeit wird noch kommen.