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Auch gut gemeinte Taten schützen vor Strafe nicht

Von Christoph Rella

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72.560 Euro sind viel Geld, in Schilling waren das einmal eine Million. Und auch wenn Ex-OSV-Finanzreferent Walter Benesch das unrechtmäßig bezogene Fördergeld bereits an das Sportministerium zurücküberweisen ließ, bleibt dennoch ein schaler Nachgeschmack. Soll es das gewesen sein?

Mit Verlaub: Nur weil das Geld wieder aufgetaucht ist, bedeutet das nicht, dass Benesch nicht zur Verantwortung gezogen werden sollte. Der jüngste Antrag des Verbandstages, wonach er "auf Lebenszeit keine Vorstandstätigkeit und auch keine Tätigkeit als Rechnungsprüfer oder als Mitglied des Verbandsgerichts bekleiden darf", ist da zu wenig. Wo bleibt die Staatsanwaltschaft? Warum wird nicht ermittelt?

Genau genommen ist es nämlich ziemlich egal, ob es Benesch nur gut gemeint hat - und er die Rechnungen, wie kolportiert wird, nur deswegen gefälscht hat, um eine Kürzung der Fördermittel des Bundes zu verhindern. Denn dass er tatsächlich etwas Übles angestellt hat, dafür spricht auch, dass auch OSV-Generalsekretär Thomas Gangel - wohl mehr aus Ärger als Schuldbewusstsein - den Hut genommen hat. Darüber hinaus wurden zwei Mitarbeiter Benesch’ beurlaubt. Diese Konsequenzen sind alle folgerichtig, aber damit getan ist es nicht.

Gerade in Zeiten, wo die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance in allen Bereichen einen immer höheren Stellenwert erhalten, wäre ein deutlicheres Signal in dieser Causa mehr als wünschenswert. Es kann ja nicht sein, dass jene, die bloß einen Kugelschreiber annehmen oder sich ins Theater einladen lassen, von der Justiz streng verfolgt werden und Dokumentenfälscher nicht. Auch gut gemeinte Taten schützen vor Strafe nicht.