Unverändert geblieben ist nach den jüngsten Änderungen zur Pensionsreform die Tatsache, dass die ÖsterreicherInnen künftig länger arbeiten müssen und weniger Pension erhalten. Für die heute über 35-Jährigen sind die Verluste allerdings mit 10 Prozent gedeckelt.
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Betroffen sind von den Kürzungen ebenso ArbeitnehmerInnen, die kurz vor der Pension stehen - auch "Hackler-
Innen" zahlen damit drauf. Festgeschrieben wurde im Gesetzesentwurf ein sogenannter Deckel von 10 Prozent. Das heißt, dass man nicht mehr als 10 Prozent der Vergleichspension - nach altem Recht - verlieren darf. Bei den "HacklerInnen" zählen die Beitragsjahre - 45 Männer, 40 Frauen -, nicht die Versicherungsjahre. Demnach werden etwa Zeiten von Krankengeld- oder Arbeitslosengeldbezügen nicht mit einbezogen.
Laut Angaben der Arbeiterkammer wird für die Bemessung der Pension bei "HacklerInnen" das Frühpensionsalter herangezogen. Basis für die Berechnung des Abschlags ist der frühestmögliche Pensionsantritt bei vorzeitiger Alterspension wegen langer Versicherungsdauer.
Der Steigerungsbetrag, der bis 2008 in fünf Schritten von 2 auf 1,78% gesenkt wird, wird prinzipiell nach der Günstigkeitsregelung angewandt. Wer mehr als 41 Beitragsjahre aufweisen kann, dessen Pension wird mit 1,78% berechnet, darunter liegende mit dem aktuellen Wert. ArbeitnehmerInnen mit über 40 (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) können auch auf mehr als 80 Prozent Pension kommen.
Männer, die zwischen 1. Jänner 1947 und 30. Juni 1948 geboren sind, und Frauen zwischen 1. Jänner 1952 und 30. Juni 1953 und 45 bzw. 40 Beitragsjahre zusammenbringen, sollen erst mit 61,5 in Pension gehen können.
Im alten Recht werden Abschläge übrigens in Prozentpunkten abgezogen, im neuen Recht in Prozenten, was allerdings wiederum zu einer Verschlechterung für jene mit mehr Versicherungsjahren führe, kritisiert die AK.