Die Rückgabe von Kunst hat viele Facetten. In Österreich versteht man darunter vor allem die Zurückgabe von Kunstschätzen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus jüdischen Familien geraubt oder zu Schleuderpreisen erworben worden waren. Ein ohne jede Zweifel notwendiger und leider sehr langwieriger Prozess, bei dem von Jahr zu Jahr weniger Zeitzeugen zur Verfügung stehen.
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Dass etwaige Kaufverträge ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie unter Druck entstanden sind, floss erst spät als Erkenntnis in die öffentliche Debatte ein. Dass es die Pflicht gibt, diese aus moralisch bedenklichen Beständen erworbene Kunst zurückzugeben, ist beinahe gesellschaftlicher Konsens.
Theoretisch oder auch nur subjektiv rechtmäßig erworben wurden Kunst- und Kulturgüter jedoch nicht nur in der NS-Zeit. Kolonialmächte bedienten sich auf ihren "beschützenden" Reisen durch die ganze Welt jahrhundertelang nach Lust und Laune. Später immerhin auf rechtlich abgesicherter Basis. Völkerkunde-Museen auf aller Welt geben davon ein Zeugnis ab.
Nun fordern Staaten wie Ägypten die Rückgabe dieser Kulturgüter von nationaler Bedeutung. Aktuell wieder einmal die Herausgabe der Büste der Nofretete aus einem Berliner Museum. Rein rechtlich sind die Deutschen in dieser Sache abgesichert. Doch auch Moral verpflichtet. Sollte man meinen.
Siehe auch:Ägyptische Botschafterin soll Berlinerin bleiben