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Italien hat mit seiner Regelung, wonach nur inländische Pensionisten gratis Museen und andere Kulturstätten besuchen dürfen, Gemeinschaftsrecht verletzt, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
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Das Verfahren wurde durch eine Beschwerde ausgelöst, wonach der kostenlose Eintritt für über 60-Jährige in den Dogenpalast in Venedig allein Italienern zugute kommt. In seinem Urteil (Fall C-388/01) ortet der EuGH die italienische Vorgehensweise als Diskriminierung von Touristen aus anderen EU-Staaten, die die selben altersmäßigen Voraussetzungen erfüllen würden. Zwar hat Italien diese Benachteiligung für Besucher von staatlichen Museen aufgehoben, in den Kulturstätten einzelner Gemeinden (etwa Florenz, Venedig und Padua) gilt sie aber weiterhin. Auch dafür sei Italien als Staat verantwortlich, so der Gerichtshof. Außerdem verstoßen ebenso Vorzugstarife, die nur für die Bewohner einzelner Kommunen gelten, gegen EU-Recht.
Zurückgewiesen wurden auch die Rechtfertigungsversuche der Italiener, die Bevorzugung der Einheimischen damit zu begründen, dass die Inländer schließlich mit ihren Steuern für die Erhaltung der Kulturstätten aufkommen würden. "Rein ökonomische Gründe" könnten aber nicht schwerer als grundlegende Freiheiten wiegen, so das Urteil. Denn zwischen irgendeiner Steuer und den besonderen Vergünstigungen bestehe kein direkter Zusammenhang.