Soziales Netz wurde ausgeweitet. | Weitgehende Gleichstellung mit Arbeitnehmern. | Wien. Seit diesem Jahr ist die Benachteiligung der Unternehmer gegenüber Arbeitnehmern hinsichtlich der sozialen Absicherung Geschichte. Zunächst werden die freien Dienstnehmer in das System der "Abfertigung neu" integriert und erhalten somit ein zweites Standbein für die Altersvorsorge. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber.
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Wenn bereits ein freies Dienstverhältnis besteht, beginnt die Beitragspflicht ab 1. Jänner 2008, bei neu abgeschlossenen Verträgen bleibt der erste Monat beitragsfrei.
Mit 1. Jänner hat auch die Beitragspflicht für Unternehmer mit Gewerbeschein begonnen - diese müssen Krankenversicherungsbeiträge in der gewerblichen Sozialversicherung bezahlen. Für die Abfertigung sind monatlich 1,53 Prozent der Bemessungsgrundlage zur Krankenversicherung zu zahlen. Die Kosten sind somit gleich hoch wie jene der Arbeitnehmer.
Fast keine Mehrkosten
Da der Beitragssatz für die gewerbliche Krankenversicherung von 9,1 auf 7,65 Prozent gesunken ist, verursacht das gewerbliche Vorsorgemodell für die Unternehmer mit Gewerbeschein fast keine Kostenerhöhung.
Der Beitrag ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe und wird quartalsweise von der Sozialversicherungsanstalt vorgeschrieben. Die Abfertigung selbst unterliegt dem fixen und begünstigten Steuersatz von sechs Prozent. Wenn der Unternehmer seinen Abfertigungsbeziehungsweise Kapitalbetrag an eine hierfür vorgesehene Institution überträgt, ist die spätere Auszahlung als lebenslange Rente überhaupt steuerfrei.
Freiberufler und Land- und Forstwirte können mittels Optionserklärung freiwillig in das Abfertigungsmodell hinein optieren. Sie haben bis zum 31. Dezember 2008 Zeit, sich für das Vorsorgemodell zu entscheiden. "Berufsanfänger" müssen sich innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit zum Beitritt entschließen. Hat sich der Unternehmer bereits bei seinen Angestellten für eine Vorsorgekasse entschieden, so ist diese auch für ihn verpflichtend. Die Zuordnung erfolgt über die Dienstgeber-Kontonummer. In anderen Fällen muss er eine Vorsorgekasse auswählen und mit dieser einen Beitrittsvertrag abschließen. Wenn der Unternehmer sechs Monate keine Auswahl trifft, wird ihm eine Kasse zugeteilt.
Der Beitrag beträgt 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Da die Höchstbeitragsgrenze für 2008 von 55.020 Euro in der Krankenversicherung nicht überschritten werden kann, ist als steuerabzugsfähige Betriebsausgabe maximal Euro 841,81 pro Jahr möglich - hiervon erstattet der Fiskus über die Steuerrückerstattung bis zu 50 Prozent.
Der Kapitalwert scheint gesichert, die Vorsorgekassen versprechen eine Verzinsung zwischen vier und sechs Prozent. Die Kapitalrenditen sind infolge der Steuervorteile somit höher als bei vergleichbaren Veranlagungsprodukten.
Was springt raus?
Nach den ersten Berechnungsmodellen kommt eine heute 25jährige Unternehmerin mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 2000 Euro auf einen Auszahlungsbetrag von immerhin geschätzten Euro 58.944 Euro. Während klassische Gewerbetreibende und freie Dienstnehmer ohnehin keine Wahlmöglichkeiten haben, hat das Vorsorgemodell auch für Freiberufler und Land- und Forstwirte Vorteile.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.