Zum Hauptinhalt springen

Auf der Jagd nach Steuermilliarden

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Neue Regeln zu Datenaustausch sollen bis Jahresende beschlossen werden.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Brüssel. Manchmal dreht es sich nicht einmal um Halbsätze. Sondern um zwei, drei Worte. Das Feilen an den Beschlüssen eines Gipfeltreffens ist ein Ritual, das schon vor der Zusammenkunft der europäischen Staats- und Regierungschefs beginnt. Was die jeweiligen Länder in die Schlusserklärungen hineinreklamieren können, verbuchen sie dann als ihren Verhandlungserfolg.

"Im Lichte" ist so ein Beispiel: Diese Formulierung spielte eine Rolle beim jüngsten Treffen der EU-Politiker, die sich bei einer ungewöhnlich kurzen Sitzung mit den Themen Steuerbetrug und Energie befassten. Es ging unter anderem um neue Regelungen für die Zinsbesteuerung. Die Finanzminister hatten in der Vorwoche ihre Einwilligung für Gespräche der Kommission mit Drittstaaten wie der Schweiz und Monaco gegeben, doch die EU-Gesetzgebung selbst wurde dabei noch nicht fixiert. Österreich und Luxemburg waren nämlich dagegen, sie wollten die Verhandlungen mit anderen Ländern und die Arbeiten an den Vorgaben parallel zueinander führen. Dass ein Zeitpunkt für den Beschluss der EU-Richtlinie festgelegt wird, gefiel vor allem Luxemburg nicht. Abhilfe schaffen sollte da eben, dass den Schlusserklärungen die Wörter "im Lichte" beigefügt wurden. Sie sind die Anknüpfung an die im Dokument davor erwähnten Gespräche mit Drittstaaten, die nun berücksichtigt werden sollen. "Im Lichte" dieser Entwicklungen also sollen die EU-Vorgaben zur Zinsensteuer noch vor Jahresende beschlossen werden.

Inhaltlich sind sich die EU-Mitglieder jedenfalls einig, dass der Geltungsbereich der Gesetze zum Austausch von Bankdaten ausgeweitet werden soll. Bisher werden lediglich Informationen über Zinseinkünfte bei Banken weitergegeben. Künftig sollen auch Angaben über bestimmte Lebensversicherungen ausgetauscht werden, sowie über manche Investmentfonds und Personen, die über Trusts und Stiftungen Kapitalerträge lukrieren. Die Kommission will dazu in den nächsten Wochen einen Vorschlag machen.

Österreich und Luxemburg hatten zuletzt argumentiert, dass sich selbst die Schweiz diesem Trend nicht verschließen sollte, den auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit den Arbeiten an höheren Informationsstandards verstärkt. Die Regierungen in Wien und Luxemburg warnten vor Verzerrungen, sollten sich die EU-Staaten auf striktere Vorgaben verständigen, ohne die Schweiz einzubeziehen.

Legale Steuertricks im Visier

0

Noch hält Bern aber am Bankgeheimnis fest, das in Österreich künftig nur mehr für sogenannte Steuerinländer gelten soll. Zwar zeigt sich die Schweiz zu Gesprächen darüber bereit, nicht nur Zinsen, sondern auch andere Einkünfte zu besteuern. Ob - und wann - sie sich aber am automatischen Austausch von Steuerdaten beteiligt, ist offen.

Die Weitergabe von Informationen ist nur eine der geplanten Maßnahmen gegen Steuerflucht und -betrug. Dabei sollen selbst legale Formen der Steuervermeidung nicht ausgespart bleiben. So soll die Kommission bis Jahresende vorschlagen, wie die Vorschriften für Unternehmen zur Steuerbefreiung ihrer Tochterfirmen geändert werden können. Nahrung erhält diese Debatte durch Vorwürfe, dass internationale Konzerne - wie Apple oder Amazon - ihre Geschäfte in Länder verlagern, wo sie von Steuer-Schlupflöchern profitieren können. So ist etwa Irland unter Druck geraten, weil Apple Niederlassungen dort nutzt, um seine Steuerlast zu senken. Das brachte dem derzeitigen EU-Vorsitzland Kritik ebenfalls vom US-Senat ein. Der irische Premier Enda Kenny wehrte sich: In seinem Land gebe es keine speziellen Steuervereinbarungen mit einzelnen Unternehmen.

Da aber die Unionsmitglieder ihre jeweilige Steuerpolitik selbst gestalten wollen, haben die EU-Institutionen kaum Möglichkeiten einzugreifen. Dennoch möchte die Kommission die Regeln zur Steuerbefreiung für Firmen verschärfen. Ginge es nach dem EU-Parlament, gäbe es noch dazu eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer sowie eine Pflicht für Konzerne, ihre Steuerzahlungen in einzelnen Ländern offenzulegen. Bisher gibt es solche Vorgaben nur für Banken und im Energiesektor.

Förderung für Atomstrom?

Dieser bestimmte auch das zweite Gipfelthema. Dabei zeichnet sich in der Energiepolitik der EU eine Verschiebung der Schwerpunkte ab. Standen früher Klimaschutz-Ziele oder Verbraucherschutz im Vordergrund, gerät nun die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in den Fokus. Denn nicht nur privaten Haushalten machen die in Europa steigenden Strom- und Gaspreise zu schaffen. Auch europäische Unternehmen klagen darüber - und warnen vor Nachteilen für den Standort EU, wo die Energiekosten für sie bis zu drei Mal höher sind als etwa in den USA.

Daher apelliert die Kommission an die Mitglieder, den Binnenmarkt und damit den Wettbewerb zu stärken. Bis 2015 sollten die Verbindungen so ausgebaut sein, dass jedes Land an Gas- und Stromleitungen der Partner angebunden ist. Die Staaten sollen in die Infrastruktur investieren. Was dabei allerdings gefördert werden soll, sorgte für Debatten. Frankreich und Tschechien etwa wünschen sich Subventionen auch für ihre AKW. Deutschland und Österreich gefällt dies nicht. Wien sei wichtig, dass mit europäischen Beihilfen "keinesfalls Atomenergie forciert wird", sagte Bundeskanzler Werner Faymann.

Die Kompromissformel im Gipfeldokument bestand auch in diesem Fall aus wenigen Wörtern. Zwar ist Nuklearenergie nicht bei den Ausnahmen für förderungswürdige Quellen erwähnt. Doch soll es schon bald keine "ökologisch und wirtschaftlich schädliche Subventionierung" für Leitungen oder Kraftwerke mehr geben. Einen Spielraum für länderspezifische Interpretationen lässt freilich auch dies offen.

Hintergrund: Informationsaustausch soll wesentlich erweitert werden