Zum Hauptinhalt springen

Auf die Praxis kommt es an

Von Walter Hämmerle

Leitartikel
0

Beim Staatschutzgesetz haben sich vernünftige Argumente durchgesetzt.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 8 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Es gibt keine "richtige" Balance zwischen dem Schutz der Grundrechte, die auch für potenzielle Gewalttäter gelten, und dem notwendigen Instrumentarium für die Behörden, tatsächliche Gewaltverbrechen von Extremisten und Terroristen zu verhindern. Es sind die Umstände, die bestimmen, in welche Richtung das Pendel ausschwingt. Seit den Terroranschlägen von 9/11 im Jahr 2001 sucht der demokratische Westen nach dieser Balance, und dies mit unterschiedlichen Ergebnissen dies- und jenseits des Atlantiks.

In Europa verfügten zuletzt diejenigen über die lautere Stimme, die dem Ermittlungsdrang der Behörden wieder Grenzen setzen wollen – der Fall der Datenvorratsspeicherung war deutlichste Ausdruck dafür. Die Toten von Paris geben den Sicherheitsbehörden nun wieder neue, starke Argumente in die Hand. Die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, bleibt eben zentrale Aufgabe staatlicher Macht, egal ob dies nun europäisch oder national organisiert ist. Ohne Sicherheit gibt es auch keine Freiheit. Jedenfalls nicht für die Schwachen einer Gesellschaft.

Natürlich ist das "Anlassgesetzgebung", wenn sich nur zwei Wochen darauf SPÖ und ÖVP in Österreich auf eine Reform des Staatsschutzes einigen, die schon seit Monaten im Parlament lag. Aber es gibt eben auch vernünftige Anlässe.

Und vernünftige Argumente haben sich durchgesetzt. Künftig konzentriert sich die Terrorismusbekämpfung auf das, was ihr Name auch besagt: Nämlich die Abwehr von Gefahren, die von religiösen oder ideologischen Extremisten ausgeht. Tierschützer, seien diese auch noch so militant, oder Vergehen gegen das Ansehen staatlicher Symbole, fallen nicht mehr darunter.

Entscheidend ist, dass mit dem Ausbau der Befugnisse auch die Möglichkeiten, das Verhalten der Behörden von unabhängiger Stelle zu kontrollieren, verstärkt wird. Auf dem Papier liest sich die Einigung, die SPÖ und ÖVP hier erzielten, ganz gut. Ob sie hält, was sie verspricht, wird an der Praxis und – dies vor allem – den handelnden Personen liegen.