Das Gewaltrisiko von psychisch gestörten Straftätern wird laut Gerichtsgutachterin Gabriele Wörgötter überschätzt.
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Wien. Strafe oder Behandlung. Freiheit oder Anstalt. Das Schicksal von Straftätern liegt oft in den Händen von psychiatrischen Sachverständigen. Ihre Gutachten können Strafverfahren entscheiden. Richter und Geschworene schließen sich vielfach ihrer Meinung und Expertise an. Doch Macht und Ohnmacht scheinen bei diesem Berufsstand eng beisammen zu liegen. Fehlender Nachwuchs, die miserable Bezahlung und die Überschätzung der Gefährlichkeit von Straftätern - es sind nur drei Probleme, mit denen die Sachverständigen laut Gabriele Wörgötter zu kämpfen haben. Die Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie ist seit 20 Jahren als Gerichtsgutachterin tätig. In ihrem Vortrag auf dem diesjährigen Staatsanwälteforum am Tiroler Walchsee zeichnete sie ein düsteres Lagebild.
In den vergangenen zehn Jahren sei die Unterbringung im Maßnahmenvollzug (siehe Kasten "Wissen") deutlich gestiegen, erklärte Wörgötter. "Das hat mit der zunehmenden Vorsicht der Gutachter zu tun." Im Zweifel werde tendenziell eher die ungünstigere Prognose für den Untersuchten gewählt. "Der zu Unrecht freigelassene Straftäter wird zu einem öffentlich bekannten Ereignis. Der zu Unrecht weiterhin Inhaftierte bleibt der Öffentlichkeit verborgen." Der Gutachter sei nicht nur individuell verantwortlich, wenn ein von ihm als ungefährlich eingeschätzter Straftäter eine schwere Straftat begehe. Es komme auch zu einer diffamierenden medialen Berichterstattung, die ihm die Schuld für die Tragödie zuschreibe. "Angst kann die gutachterliche Beurteilung beeinflussen", sagte Wörgötter.
Ein Wendepunkt für die prognostische Beurteilung sei der Mord am Wiener Brunnenmarkt gewesen. Im Mai 2016 wurde eine Frau von einem 21-Jährigen, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, mit einer Eisenstange erschlagen. Der Mann war zuvor bereits mehrfach mit seinem aggressiven Verhalten aufgefallen. Den Behörden war damals vorgeworfen worden, nichts unternommen zu haben.
"Denke doch an den Brunnenmarkt-Mörder. Da schreibe ich lieber, der ist gefährlich, als der ist nicht gefährlich." In Gesprächen mit Kollegen habe sie das oft gehört, so Wörgötter. Dieser Aspekt sei auch menschlich vollkommen verständlich. "Derartig spektakuläre Fälle gehen an den Sachverständigen nicht spurlos vorüber."
Gutachterwahl ist Glücksache
In Österreich geht man daher auf Nummer sicher. "Die Anzahl zu Unrecht Freigelassener ist wesentlich niedriger als die Anzahl zu Unrecht Inhaftierter", so Wörgötter. Es sei sicherlich eine die Schuld überdauernde Unterbringung in einer Maßnahme zu beobachten. "Wer einmal drinnen ist, kommt relativ schwer wieder raus", sagte Wörgötter. Wobei es auch jeweils sehr vom Glück abhänge, welcher Gutachter bestellt werde. Als alternativen Weg beschrieb die Psychiaterin die Situation in der Schweiz. Dort nimmt bei Gefährlichkeitsprognosen eine Kommission statt eines Einzelgutachters zu den Fällen Stellung.
Zudem habe ein unfreiwilliges Experiment gezeigt: Das Rückfall- und Gewaltrisiko von psychisch schwer gestörten Tätern werde letztendlich überschätzt, so Wörgötter. "In Amerika mussten aus verfahrensrechtlichen Gründen als gefährlich eingestufte Straftäter aus hochgesicherten, psychiatrischen Spezialklinken entlassen werden. Sie wurden nicht rückfällig."
Neben der prognostischen Beurteilung hat sich auch die zu untersuchende Klientel verändert. Zunehmend habe sie Menschen aus anderen Kulturkreisen zu begutachten, erklärte Wörgötter. Doch seien die aktuellen Untersuchungsmethoden auf Westeuropäer zugeschnitten. Der Gutachter müsse daher Kenntnisse der jeweiligen kulturellen Psychiatrie haben, etwa über die Körpersprache. Auch bei der Ausdrucksweise gebe es erhebliche Unterschiede. Im Balkanraum sei die Sprache etwa wesentlich derber: "‚Ich fick deine Mutter‘ ist ein scheinbar üblicher Ausdruck. Gerade bei Jugendlichen."
Mangel an Gutachtern
Schwierig sei zudem die Einschätzung, welches Niveau einer moralischen Entwicklung Jugendliche aus anderen Kulturkreisen - wie etwa dem arabischen Raum - haben. Das könne Auswirkungen haben, wenn sie als Frau einen jungen Mann beispielsweise über seine Sexualität befrage. Wie lange solche Untersuchungen in angemessener Zeit noch durchgeführt werden können, wird vielfach hinterfragt. Staatsanwälte klagen seit Langem über den chronischen Mangel an psychiatrischen Gerichtsgutachtern. "Es gibt keinen Nachwuchs mehr", konstatiert Wörgötter. Das liege an der "beschämenden Bezahlung". "Für ein nach qualitativen Kriterien erstelltes Prognosegutachten muss ein erfahrener Gutachter zumindest acht Stunden aufwenden." Zwischen 800 und 1000 Euro bekomme man pro Gutachten. Nach Abzug der Fixkosten für die Ordination sowie der Steuern und Abgaben bleibe gerade einmal ein Stundenlohn von 10 bis 20 Euro über.
Ob man einen Straftäter dabei zehn oder fünf Stunden untersuche, mache aufgrund der fixen Gebührensätze keinen Unterschied. Bei Psychologen sei die Situation wesentlich lukrativer. Aufgrund der besseren Bedingungen würden diese pro Gutachten teilweise ein Vielfaches bekommen. Sie persönlich finanziere sich ihre gutachterliche Tätigkeit über das Einkommen von ihrer Privatpraxis, sagte Wörgötter.
Forderungen nach Gebührenerhöhungen wurden in der Vergangenheit schon unzählige Male erhoben. Jeder Justizminister habe im Fernsehen und in der Zeitung versprochen, dass er sich der Gebührenproblematik annehme, so Wörgötter. Aus dem Justizministerium hieß es zur "Wiener Zeitung", dass es derzeit ernsthafte Bemühungen gebe. Man befinde sich in diesbezüglichen Gesprächen.
Steigende Kosten
Doch warum geht in diesem Bereich nichts weiter? Wie aus informierten Kreisen zu vernehmen ist, dürften den Sozialversicherungsträgern die geforderten Gebührenerhöhungen ein Dorn im Auge sein. Die Sozialversicherungsträger sind im sozialrechtlichen Verfahren nämlich für die ärztlichen Gutachten kostenersatzpflichtig. Würde man nun die Honorarsätze anheben, würden die Gutachterkosten im Sozialrecht enorm ansteigen.
Der letzte Funken Hoffnung glüht bei Wörgötter jedenfalls nur noch leicht. "Ich glaube nicht, dass ich noch erleben werde, dass etwas passiert", sagte sie über die Gebührenproblematik. In ihrer Lehrpraxis bilde sie junge und angehende Psychiater aus. "Jeder, der bei mir in der Praxis war, hat gesagt: ‚Ma, das ist spannend, eine tolle Sache.‘ Sie haben sich begeistert für die forensische Psychiatrie", erzählte Wörgötter. Nach dem ersten Lehrjahr und der Kenntnis über die Bezahlung ändere sich das. Dann heiße es nur noch: "Frau Doktor, aber Gutachter werden wir nicht."
Unter Maßnahmenvollzug versteht man die mit der Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen. Für zurechnungsunfähige Rechtsbrecher, die mangels Schuld nicht bestraft werden können, ist etwa die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorgesehen. Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein: Erstens muss der Rechtsbrecher eine entsprechende Anlasstat begangen haben. Diese Tat muss mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sein. Zweitens muss eine entsprechende Gefährlichkeitsprognose bestehen, dass der Betroffene eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.
In einer solchen Anstalt kann auch ein zurechnungsfähiger Straftäter untergebracht werden. Nämlich dann, wenn er die Tat unter dem Einfluss seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad begeht. In diesem Fall ist die Unterbringung zugleich mit dem Strafausspruch anzuordnen. Die Unterbringung erfolgt jeweils auf unbestimmte Zeit. Sie dauert an, solange die besondere Gefährlichkeit weiter besteht.
Wissen
Zur Person
Gabriele
Wörgötter
ist Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie, gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige sowie Expertin für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie und Psychoanalyse.