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Auf Online-Plattformen ist Vorsicht angebracht

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Datenschützer warnen vor leichtfertiger Preisgabe. | Die Entfernung unzulässiger Inhalte kann Jahre dauern. | Wien. "Facebook sind nicht die Ersten, die versucht haben, ihre Rechte an den Eingaben ihrer Nutzer auszuweiten."


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Der Skandal um die letztlich gescheiterte Änderung der Geschäftsbedingungen des amerikanischen Online-Netzwerks ist für Hans Zeger von der Arge Daten nur ein weiteres Beispiel für einen gefährlichen Trend. Facebook wollte sich unbegrenzten Zugriff auf Texte, Fotos und Videos seiner Nutzer sichern, selbst nachdem diese ihren Account gelöscht haben.

Ein bedenklicher Trend

Die Aushöhlung von Nutzerrechten kommt laut Zeger im Internet öfter vor. Auch Adobe, der Anbieter von Technologien und Software-Lösungen, hatte etwa ein Online-Bildverarbeitungsprogramm angeboten, bei dem laut Lizenzbedingungen die Veröffentlichungs- und Lizenzrechte an den hochgeladenen Bildern der Nutzer an das Unternehmen übergehen sollten. Nach einem Sturm der Entrüstung hat Adobe diesen Passus nun geändert.

Auch Facebook ist zurückgerudert und hat von der Ausweitung seiner Rechte abgesehen. Im Internet kommt es häufiger vor, dass ein Unternehmen vorprescht und gewissermaßen probiert, was erlaubt ist, und dann einen Rückzieher macht, erklärt Anton Geist, Rechtswissenschafter der Universität Wien.

Grundsätzlich muss der Nutzer einer Datenverwendung sowie der Verwendung seiner urheberrechtlich geschützten Beiträge immer zustimmen, sagt der Internetrechtsexperte Axel Anderl von der Kanzlei Dorda Brugger Jordis. Üblicherweise tut man das durch Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die meistens eine dementsprechende Klausel enthalten. Einmal erlaubt, hätte der Datenverarbeiter aber kein ewiges Recht an den Daten und Werken. Die Einwilligung zur Datenverwendung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden.

Anrüchige Partyfotos

Auch gegen entblößende Internet-Fotos kann man sich wehren, wenn die persönlichen Interessen des Betroffenen stark beeinträchtigt werden, wie etwa bei in der Jugend angefertigten und ins Netz gestellten Nacktaufnahmen.

Datenschützer mahnen jedenfalls zur Vorsicht bei der Preisgabe von persönlichen Informationen im Internet. "Alles, was man einmal ins Internet stellt, könnte einem später auf den Kopf fallen", betont der Rechtswissenschafter Geist. Besonders schwierig wird es, wenn man seine Ansprüche gegenüber US-Firmen - wie eben Facebook - durchsetzen will. Hier ist unklar, wo geklagt werden muss und welches Recht zur Anwendung kommt. Dies ist wichtig, "da der Datenschutz in den USA nicht dasselbe Niveau wie in Europa hat", gibt Geist zu bedenken.

Auch wenn man vor Gericht obsiegt, kann es laut Anderl unter Umständen Jahre dauern, bis die entsprechenden Inhalte endgültig aus dem Internet verschwunden sind.