Die neuen Reisefreiheiten im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung seit Monatsbeginn haben vielfach zu Zweifelsfragen beim Reisetourismus hinsichtlich der Mitbringsel-Einfuhr geführt. In einem Rundschreiben hat das Finanzministerium deshalb kürzlich vor allem an die Beschränkungen beim Tabakwaren-Einkauf in der erweiterten EU erinnert. Daraus ergibt sich folgendes:
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1. Waren für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch können seit 1. Mai grundsätzlich zollfrei aus den neuen EU-Staaten nach Österreich eingeführt werden.
2. Bei Tabakwaren aus der Slowakei, Slowenien und Ungarn besteht ein Einfuhrlimit von 25 Stück Zigaretten. Aus Tschechien dürfen es 25 Zigaretten oder 10 Zigarillos oder 5 Zigarren oder 25 g Rauchtabak oder 25 g anteiliger Mix sein.
3. Bei Einreise aus folgenden Ländern (Luftweg oder - bei nicht angrenzenden Ländern: auf Landweg oder auf Binnengewässern) gelten folgende Freimengen:
aus Estland: 200 Stück Zigaretten oder 250 g Rauchtabak,
aus Lettland, Litauen, Polen: 200 Stück Zigaretten,
aus Slowakei, Slowenien, Ungarn: 200 Stück Zigaretten,
aus Tschechien: 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g anteiliger Mix.
Falls mehr als die angeführten Tabakwaren nach Österreich eingeführt werden, müssen sie an der Grenzkontrollstation angemeldet werden, wo die Eingangsabgaben ausgerechnet und kassiert werden. Die Tabaksteuer ist nach Erhalt des bezüglichen Steuerbescheids zu bezahlen.
Für weitere Auskünfte in Zoll- und Eingangsabgaben-Fragen wurde beim Zollamt Villach eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die für ganz Österreich zuständig ist. Tel.: 04242/33233.