Bauausschuss Innere Stadt vertagt Entscheidung über geplanten Umbau in der Schwertgasse 3.
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Wien. Erneut zu keinem Ergebnis kam auch der zweite Bauausschuss des 1. Bezirks im Fall des Barockhauses in der Schwertgasse 3. Ob der vom Eigentümer geplante Umbau des denkmalgeschützten und im Ensembleschutz von Maria am Gestade stehenden Gebäudes umgesetzt werden kann, bleibt daher weiter offen. Der Grund für die Vertagung liegt im fehlenden Gutachten des Bundesdenkmalamtes (BDA).
Dieses würde sich laut der Präsidentin des BDA, Barbara Neubauer, noch in Bearbeitung befinden. Der Fall sei eine "sehr komplizierte Sache. Da muss man sich auch annähern", sagt sie. Sie hofft mit einem Ergebnis bis zum Ende des Jahres. Eine Zustimmung zu dem Projekt schließt sie nicht aus: "Wenn gar nichts gehen würde, dann hätte man das schon am Anfang gesagt."
Wie bereits berichtet, ist der Fall brisant. Der Eigentümer will Luxuswohnungen, die Mieter - ausgestattet mit unbefristeten Mietverträgen - fühlen sich unter Druck gesetzt. Zudem ist die Rolle der zuständigen Behörden Baupolizei (MA 37) und Bundesdenkmalamt unklar. Laut den Mietern würden beide aufseiten des Bauwerbers stehen. Auch das Bundeskanzleramt hat sich mittlerweile in den Fall eingeschaltet und einen Amtssachverständigen eingesetzt, der ein Gutachten für das BDA erstellen soll.
"Bauherren suchen Lösungen, nicht Probleme"
"Uns ist diese Prüfung sehr recht", sagt dazu Daniela Stepp (SPÖ), Mitglied des Bauausschusses. "Es ist ein Barockdachstuhl, der nur sehr selten in dieser Form erhalten ist. Wir werden daher nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass dieser Dachstuhl zur Gänze - das heißt mit allen Balken - erhalten bleibt."
Das Bundesdenkmalamt hat nun ein halbes Jahr Zeit, um das Gutachten fertigzustellen. Ein Nichteinhalten dieser Frist wäre gleichbedeutend mit dem Ende der Instanz des Bauausschusses. Der Fall würde dann an den Verwaltungsgerichtshof weitergehen. "Wir werden darauf drängen, dass dies verhindert wird", sagt Stepp.
Vonseiten der ÖVP Innere Stadt wollte man sich zu dem Bauvorhaben nicht äußern. Nur so viel: "Bauherren suchen prinzipiell Lösungen, nicht Probleme", sagt Angelika Mayrhofer-Battlogg, Sprecherin von Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel.
Die Grüne Bezirkspartei sieht das anders. Das Bauvorhaben werde von der Baupolizei mit unglaublichen Argumentationen schöngeredet: "Das geplante zweite Dachgeschoß - in der Bauordnung strikt verboten - wäre doch eigentlich bloß eine galerieartige Erweiterung der bestehenden Mansardenwohnungen", zitiert Alexander Hirschenhauser, Klubvorsitzender der Grünen Innere Stadt, die Behörde. Die geplanten Zubauten im Innenhof wären zudem "keine Baukörper" und daher auch nicht genehmigungspflichtig. Die Eingriffe in die barocke Dachkonstruktion wären "minimal", obwohl doch ein Großteil der Dachträger entfernt würde, um mit Panoramafenstern freie Sicht über Wien zu schaffen.
Hirschenhauser sieht auch das Bundesdenkmalamt auf der Seite des Bauwerbers. "Statt dieses Barockjuwel zu beschützen, signalisierte Landeskonservator Friedrich Dahm so lange keine Einwände, bis ihm der Akt vom Ministerium entzogen wurde, um ein externes Gutachten einzuholen."
Hirschenhauser fordert transparente Verfahren, die nicht dem Amtsgeheimnis unterliegen, damit Bauverfahren "nicht nur im Sinne der Bauwirtschaft, sondern mit Rücksicht auf unser aller Interesse tadellos abgehandelt werden können."
Die Mieter zeigen sich wenig überrascht von der weiteren Vertagung durch den Bauausschuss. Sie reichten unterdessen eine Anzeige gegen die Baupolizei wegen Verdachts auf strafbare Handlungen - darunter Amtsmissbrauch - bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Die Baupolizei könne nur entscheidungsreife Akten weiterleiten, die bereits auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft wurden. Das würde auch der eigene Leitfaden bestätigen, so die Mieter. "Nach ihrem eigenen Leitfaden hätten sie es also nicht weiterleiten dürfen." Zudem hätten sie das Baugesuch des Bauwerbers abweisen müssen, weil das öffentliche Interesse laut dem Bescheid der zuständigen MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) nicht gegeben ist.