Verfassungsgerichtshof prüft nun. | ÖVP hält an Regelung fest. | Experte Georg Bürstmayr: "Menschenunwürdig". | Wien. Ein Mann wird an der österreichischen Grenze aufgegriffen. Er bittet um Asyl. Die Fremdenpolizei fährt mit ihm nicht ins Erstaufnahmezentrum Traiskirchen, sondern sie nehmen ihn sofort in Schubhaft - von der Flucht geht es direkt ins Gefängnis.
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Das ist legitim, denn die Schubhaftregelung des neuen Fremdenrechtspaketes, das 2005 mit Stimmen der alten Regierung und der SPÖ verabschiedet wurde, ermöglicht es, den Asylwerber zu inhaftieren, wenn anzunehmen ist, dass ein Asylantrag "mangels Zuständigkeit Österreichs" zurückgewiesen wird (s. Kasten). Eine "Prognose" der Fremdenpolizei reicht daher laut Gesetz aus.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag gestellt, den betreffenden Paragrafen aufzuheben. Denn laut Menschenrechtskonvention wäre eine Schubhaft erst bei einem "schwebenden Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren" zulässig. Zumindest müsste sich die zuständige Behörde bereits artikuliert haben, meint der VwGH.
Der Spezialist für Fremdenrecht und Rechtsanwalt Georg Bürstmayr teilt die Kritik des VwGH. "Laut unserer Verfassungsrechtslage dürfen Menschen nur aus bestimmten Gründen festgehalten werden. Wenn etwa ein Ausweisungsverfahren in Schwebe ist. Das ist bei dieser Regelung nicht der Fall." Schon bei Beschluss des Gesetzes hatte sogar der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes große Bedenken angemeldet, sagte Bürstmayr gegenüber der "Wiener Zeitung" . Das Argument der ÖVP, dass ja die Gefahr des Untertauchens des Asylwerbers bestehe, sieht der Rechtsanwalt nicht. "Ja, es gibt Asylanten, die untertauchen, aber das ist bei weitem nicht die Mehrheit." Außerdem sei dies kein Grund, bestehendes Verfassungsrecht auszuhebeln.
Die Bestimmung verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit.
ÖVP-Innenminister Günther Platter geht davon aus, dass die Regelung "europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht". Sie sei ein "wirkungsvolles Instrument zur effektiven Umsetzung der Dublin-Verordnung" und könne vor allem das Abtauchen in die Kriminalität verhindern. Die SPÖ will das VfGH-Urteil abwarten. Die Grünen schlagen Alarm: Rund 1500 Menschen seien 2006 betroffen gewesen. Das bedeute 30.000 Tage Freiheitsentzug unter Missachtung des Grundrechts.
Der VfGH will nun die neue Regelung prüfen. Bis zur Entscheidung könnte es aber noch neun Monate dauern, so der VfGH.
Stichwort Schubhaft