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"Aufgabenreform kann Steuerreform nicht finanzieren"

Von Brigitte Pechar

Politik

Verwaltungsgerichtshofspräsident Rudolf Thienel will Bürger und Wirtschaft von Bürokratieballast befreien.


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Wien. "Eine Aufgabenreform kann zu den Kosten einer Steuerreform etwas beitragen, aber sie kann sie auf keinen Fall schultern." Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) Rudolf Thienel stellt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" klar, dass seine Aufgabenreform-Arbeitsgruppe die Steuerreform nicht finanzieren kann. Allerdings wird er versuchen, mit seinem Team - Ex-VwGH-Präsident Clemens Jabloner, sechs Sektionschefs, vier Landesamtsdirektoren, zwei Unternehmenschefinnen - Bürger und Wirtschaft von bürokratischem Ballast zu befreien.

"Mit einer Verwaltungsreform kann man in einen Milliardenbereich kommen - aber sicher nicht zu vier oder fünf Milliarden Euro." Thienel verdeutlichte diese Einschätzung mit einem Beispiel: Die Zusammenlegung von zwei Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark bringt im Jahr 1 Million Euro. "Man sieht also, dass selbst so starke Maßnahmen dann doch nicht so viel Geld bringen."

Teilweise sammelt die Arbeitsgruppe Vorschläge, die in Summe für Unternehmen am Ende spürbare Erleichterungen ergeben können. Das ist möglicherweise ein Trost für die Wirtschaft, die bei der kommenden Steuerreform durch die Finger schauen wird.

"Wir geben keine Zahlen bekannt", sagt Thienel auf die Frage, was denn am Ende für Unternehmen aber auch den Staat an Einsparungen durch seine Vorschläge zu erwarten wäre. Das hänge auch davon ab, was und wie die etwa 200 Vorschläge der Kommission umgesetzt werden. So habe man etwa im bereits vierten Bericht der Aufgabenreformkommission das Förderwesen unter die Lupe genommen. 13 Milliarden Euro sind demnach im Jahr 2013 an Förderungen geflossen. Da gehe es gar nicht in erster Linie darum, bestimmte Förderungen zu streichen, sondern Problemfelder zu definieren: Doppelförderungen aufzuzeigen, Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, Ziele sicherzustellen. Am besten wäre es, kompetenzübergreifende Förderungen abzustellen. "Die radikalste Lösung wäre, wenn Bund und Länder nur dort fördern, wofür sie die Hoheitsverwaltung haben", sagte Thienel. Aber die Bewertung der Vorschläge liege natürlich beim Finanzministerium.

Sinn des Ganzen sei, die gesamte Verwaltung zu durchforsten. Zum Beispiel sollten die Ministerien eine durchgehende Aufgabenkritik einführen. Die Ressorts sollten präsumptiv festlegen, dass ihre Budgets um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt würden und dementsprechend Vorschläge zur Erfüllung einbringen. Beispielgebend dafür war ein Projekt des Sozialministeriums.

Es geht um Kleinarbeit, die sich die Mitglieder der Aufgabenreformgruppe da antun. "Das große Rad, das man drehen kann, um eine Milliarde zu holen, gibt es nicht", sagte Thienel. Vielmehr gehe es darum, viele Vorschläge zusammenzutragen. Und: "Wir erfinden die Welt nicht neu. Vieles ist bereits vom Rechnungshof vorgeschlagen worden", gab der VwGH-Präsident zu. Aber er monierte auch, dass zwar der Wille da sei, einfache und schlanke Gesetze zu machen, am Ende aber diverse Interessengruppen ihre Einwände durchsetzen und eine Verschlankung der Bürokratie verhindern würden. Aber: Die Verwaltungsreform sei ein Prozess, der ständig vorangetrieben werden müsse, da dürfe man nie müde werden und nicht aufgeben.

Als Beispiele nannte Thienel, dass es außerhalb der öffentlichen Verwaltung 6000 Rechtsträger gebe, dass es ein Bundeskartellamt und eine Bundeswettbewerbsbehörde nebeneinander gebe, dass Österreich vier Wetterdienste finanziere - und schließlich die Spektakelpolizei. Das sind jene Polizisten, die man bei Theateraufführungen antrifft.