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Der Beschluss des Sparpakets soll am 8.März im Nationalrat erfolgen.
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Wien. Nach Ende der kurzen Begutachtungsfrist bekräftigte die Regierung am Dienstag im Pressefoyer nach der Ministerratssitzung, dass das Sparpaket nicht mehr aufgeschnürt werden soll. "Das wollen wir so durchziehen", sagte Vizekanzler Michael Spindelegger. "Im Wesentlichen muss es so bleiben", betonte Kanzler Werner Faymann.
Zwar könnten kleine Änderungen vorgenommen werden, aber nur insofern als sie durch andere Maßnahmen im selben Umfang ersetzt werden. Beim Volumen, so bestätigte auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer, gebe es keinen Spielraum.
Interessanterweise wirft die ÖVP gerade dem Sozialminister Säumigkeit vor. So ist die Streichung der Invaliditätspension für unter 50-Jährige im Paket noch nicht enthalten. Das Sozialministerium hatte das mit legistischen Problemen begründet. Finanzministerin Maria Fekter urgiert aber ein ehestmögliches Nachreichen.
Überhaupt konzentriert sich die Kritik in den Stellungnahmen zum Sparpaket auf den Sozialbereich und da besonders auf die Auflösungsabgabe, die den Dienstgeber verpflichtet, bei Kündigungen 110 Euro an das Arbeitsmarktservice zu überweisen. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich meldete sogar verfassungsrechtliche Bedenken an, mit dem Hinweis auf das "gebotene Verhältnismäßigkeitsprinzip". Das Land Tirol beklagt die Auswirkungen auf den Tourismus, die Wirtschaftskammer sieht die Abgabe ebenfalls als "sehr negativ" und unverhältnismäßig und die Industriellenvereinigung spricht von einer massiven Zusatzbelastung.
Auch das Verbot des Blockens bei der Altersteilzeit stößt sauer auf. Hier sind sich ÖGB, IV und WKO in ihrer Kritik einig: Zumindest für Schichtarbeiter sollte diese Möglichkeit erhalten bleiben. Auch das langsamere Einführen des Pensionskontos für Beamte kritisieren sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite.
Diversion bei Korruption kommt nicht
Einsprüche der Richtervereinigung, der Rechtsanwälte, des Verfassungsdienstes und die Finanzmarktaufsicht haben sich indessen bezahlt gemacht: Die Diversion wird nicht auf Wirtschafts-, Amts- oder Korruptionsdelikte angewendet. Justizministerin Beatrix Karl hat diesen Punkt aus dem Stabilitätsgesetz wieder herausgenommen. Außerdem wird die für 1. Juli geplante Anhebung der Wertgrenzen für die Bezirksgerichts-Zuständigkeit auf 1. Jänner verschoben.
Koalitionsstreit über Manager-Gehälter
Zu Auseinandersetzungen kam es auch zwischen Fekter und Staatssekretär Josef Ostermayer. Dieser will die Spitzengehälter in Staatsfirmen begrenzen. Der Entwurf des Bundeskanzleramts sieht vor, dass Staatsfirmen, die nicht im Wettbewerb am Markt bestehen müssen, ihre Manager "in Anlehnung" an den Bundesdienst entlohnen sollen. Ein Beispiel aus der Praxis wäre der Rundfunk- und Telekom-Regulator, wo die Geschäftsführer 2010 laut Rechnungshof 256.100 Euro verdient haben. Das höchste Gehalt eines Verwaltungsbeamten liegt bei 134.000 Euro jährlich. Das Finanzministerium ist dagegen und begründet das damit, dass das eine negative Personalauslese zur Folge haben könnte. Von einer Verschiebung des Gesetzes hält man im Büro von Ostermayer aber wenig. Begrüßt wurde der Entwurf von der Arbeiterkammer, die sich für alle Unternehmen Manager-Gehälter wünscht, die sich am Lohn- und Gehaltsgefüge des Unternehmens orientieren.