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Aufhebung "aus österreichischer Sicht verfassungswidrig"

Von Karl Leban

Wirtschaft

Streitfall Bankgeheimnis - "EU-Recht geht vor", sagt Jurist Theo Öhlinger.


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Wien. Das österreichische Bankgeheimnis ist durch eine Verfassungsbestimmung im Bankwesengesetz geschützt. Sollte es für ausländische Kontoinhaber - wie von der EU verlangt - aufgehoben werden, hätte man künftig zwei Welten. Denn für inländische Kontoinhaber und Sparer würde es weiterhin gelten. Damit stünde eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern im Raum.

Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht darin allerdings anders als etwa der ÖVP-Abgeordnete Michael Ikrath kein Problem. Zumal es laut EU-Recht sehr wohl möglich sei, bei sachlicher Rechtfertigung zwischen In- und Ausländern zu differenzieren. Etwa wenn es um das grenzüberschreitende Eintreiben von Steuern oder das Aufspüren von Schwarzgeld gehe. In Fälle wie diesen "gilt der Gleichheitsgrundsatz nicht", sagt Mayer zur "Wiener Zeitung".

Grundsätzlich hätte ein ausländischer EU-Bürger, der Geld in Österreich bunkert, zwar die Möglichkeit, wegen Schlechterstellung gegenüber österreichischen Bankkunden beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Beschwerde einzubringen. Seine Erfolgschancen wären nach Einschätzung Mayers jedoch gleich null: "Man würde ihm sagen, das ist eben so und diese Lage ergibt sich aus Unionsrecht." Andererseits wäre es keine Verletzung des Unionsrechts, wenn Österreich inländische Kontoinhaber durch Beibehaltung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen "besser behandelt".

"Problematische Situation"

Auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) hätte keine Aussicht auf Erfolg, erklärt der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Das Höchstgericht würde sich für EU-Recht als nicht zuständig erklären und den Fall abweisen.

Das Bankgeheimnis für Steuerausländer aufzuheben wäre zwar "aus österreichischer Sicht verfassungswidrig", so Öhlinger. Allerdings: "EU-Recht geht immer vor, es verdrängt österreichisches Verfassungsrecht."

Beide Experten, Mayer und Öhlinger, plädieren jedenfalls dafür, das Bankgeheimnis abzuschaffen. Laut Mayer hat Österreich keine andere Wahl: "Das Bankgeheimnis gibt die Möglichkeit, Steuern zu hinterziehen."

Sein Kollege Öhlinger, der angesichts der Diskrepanzen zweier Rechtsordnungen von einer "problematischen Situation" spricht, sagt: "Österreich sollte hier nachgeben. Es ist nicht einzusehen, dass Österreich den Kampf gegen die gesamte EU aufnimmt."

Attac pocht auf Abschaffung

Ihrer Forderung, dass Österreich sein Bankgeheimnis "endlich abschaffen muss", haben am Dienstag auch die Globalisierungskritiker der Nicht-Regierungsorganisation Attac Nachdruck verliehen. Nur so könne man Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen und Kapitalerträge fair besteuern. Attac verlautete, dass kaum besteuerte 35 Milliarden Euro aus der EU auf österreichischen Konten lagern würden. Der größte Teil davon sei Schwarzgeld.