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Aufsicht bestätigt: Firmen dürfen nicht spekulieren

Von Hermann Sileitsch

Wirtschaft

Unternehmen, die auf kurzfristige Kursgewinne setzen, brauchen laut FMA Bankkonzession. | Wien. Juristischen Personen - und somit Kapitalgesellschaften, aber auch Privatstiftungen - ist der gewerbliche Handel mit Aktien untersagt, bestätigt die Finanzmarktaufsicht (FMA): Dafür würde eine Bankkonzession benötigt.


"Wie die "Wiener Zeitung berichtet hatte bereitet ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vielen Industriekonzernen Sorgen. Viele Unternehmen betreiben nämlich ein eigenes "Treasury", das heißt, eine unternehmensinterne Liquiditäts- und Vermögensverwaltung. Verfügbare Barreserven sollen dabei möglichst effizient veranlagt werden. Und genau dabei könnten die Firmen mit dem Bankwesengesetz in Konflikt kommen - wenn sie versuchen, kurzfristige Kursgewinne zu erzielen.

"Gesetz ist eindeutig"

Die Verwaltungsrichter hätten die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrer Rechtsmeinung bestärkt, sagt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik zur "Wiener Zeitung": "Der Gesetzestext ist eindeutig: Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren, Devisen, Futures oder ähnlichen Anlageinstrumenten ist ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft."

Ein Bankgeschäft sei eben nicht nur die Entgegennahme von Kundengeldern. Wer sich darauf beruft, nicht gewerblich zu handeln, begibt sich auf dünnes Eis: Denn gewerblich ist schon jemand, der wiederholt mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, agiert. Somit ist das relevante Kriterium der "Handel" mit Wertpapieren: Demnach wäre der wiederholte, kurzfristige Kauf und Verkauf mit spekulativer Absicht konzessionspflichtig. Wer also auf Kursschwankungen setzt, handle wie eine Bank und (ohne Konzession) rechtswidrig. Auch die Auslagerung der Transaktionen zu konzessionierten Dienstleistern oder Banken ändere daran nichts.

Legitim seien hingegen Veranlagungen, die darauf abzielen, eine Substanzsteigerung etwa aus Zins- oder Dividendenerträgen zu erwirtschaften.

Einen erhöhten Prüfaufwand erwartet die FMA nicht: Für sie habe sich die Rechtslage nicht geändert. Die Behörde unterhält eine Abteilung mit 10 bis 12 Personen, die unerlaubten Betrieb prüft. "Werden uns Sachverhalte bekannt, so haben wir das zu prüfen und entsprechende Verfahren einzuleiten", so Grubelnik. Die FMA werde aber nicht von sich aus aktiv alle Industriekonzerne scannen.