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Augen auf, wer online Geschenke einkauft

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft
Statt sich in vollen Kaufhäusern durch Menschenmassen hindurch zu schlagen, erledigen viele Österreicher ihre Weihnachtseinkäufe lieber per Mausklick.

Bei E-Bay können Privatpersonen die Gewährleistung ausschließen. | Probleme beim Versand zu Lasten des Bestellers. | Wien. Es ist ja viel einfacher und bequemer - gerade bei dem Getummel zur Weihnachtszeit: Man klickt sich zu Hause durch das Internet, zahlt mit Kreditkarte und bekommt das Weihnachtsgeschenk direkt vor die Tür geliefert. Laut einer Umfrage der Online Kauf- und Verkaufsplattform E-Bay erledigen immerhin fast 40 Prozent der 500 Befragten ihre Einkäufe für den Heiligen Abend im Internet.


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Aber Achtung: Im Netz gelten teilweise andere Regeln als beim Kauf im Geschäft. Besonders bei E-Bay ist Vorsicht geboten, da hier Privatpersonen untereinander handeln. "Bei Geschäften zwischen Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden", warnt der Rechtsexperte Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Wer jedoch bei einem Unternehmer online einkauft, muss sich keine Sorgen um die Gewährleistung machen. "Hier gibt es keinen Unterschied zum Kauf im Geschäft", erklärt Kolba der "Wiener Zeitung". Ist die Ware mangelhaft, muss der Verkäufer den Mangel beheben beziehungsweise die mangelhafte Sache austauschen. Ist das nicht möglich, muss er den Preis nachlassen oder die Sache gegen Retournierung des Kaufpreises zurücknehmen. Wenn das Geschenk einem bloß nicht mehr gefällt, wenn man es dann tatsächlich in Händen hält, hat man hingegen kein Recht auf Rückgabe oder Umtausch. "Umtausch ist kein durchsetzbares Recht", sagt Kolba. Laut dem VKI-Experten sei aber üblicherweise ein Umtauschrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versandhäusern vorgesehen. In diesem Fall kann sich der Kunde freilich darauf berufen.

Fast ein Umtauschrecht

Beim Internet-Kauf gibt es allerdings - so wie auch beim Teleshopping - ein spezielles Rücktrittsrecht, das einem Umtausch sehr ähnlich kommt. Laut Kolba darf der Käufer "innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung der Ware ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten". Der Käufer muss die Ware dann retournieren und bekommt dafür wiederum den Kaufpreis zurück.

Beim Online-Kauf von CDs, DVDs und Videos gibt es allerdings spezielle Bestimmungen: Hier gibt es laut Kolba nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn die Artikel noch nicht entsiegelt und ausprobiert worden sind. Ganz ausgeschlossen ist ein Rücktrittsrecht laut VKI-Experten bei Geschäften zwischen Privaten und dann, wenn die Ware individuell angefertigt wurde.

Probleme gibt es beim Kauf via Internet oft auch beim Versand der Artikel. Wer seinen Online-Weihnachtseinkauf auf den letzten Drücker erledigt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Päckchen rechtzeitig ankommen. "In der Regel reist die Ware auf Gefahr des Bestellers", betont Kolba. Der Verkäufer müsse lediglich nachweisen, dass er die Sache versendet hat. Auch möglichen Streiks durch die Post ist der Internetkäufer hilflos ausgeliefert. Laut dem VKI-Experten "haftet der Unternehmer sicher nicht, wenn beim Versand etwas dazwischen kommt".

Wenn ein Internet-Kauf in die Hose geht, sehen sich manche Konsumenten gezwungen, vor Gericht zu ziehen. "Das kann jedoch problematisch werden", gibt der Internetrechts-Experte Armin Bammer gegenüber der "Wiener Zeitung" zu bedenken. Denn: "Wer jemanden klagt, muss diesen an dessen Wohnort klagen." Wer über E-Bay also etwa bei einem Engländer eingekauft hat, muss diesen - wenn nichts anderes vorgesehen ist - auch vor den englischen Gerichten klagen.

Teures Teleshopping

Nicht nur beim Internet-Kauf ist Vorsicht geboten. Auch beim Teleshopping kann man in Fallen tappen. So würde der Preis für bestellte Waren durch diverse Nebengebühren erheblich höher ausfallen können als erwartet, warnt die Arbeiterkammer. Eine Testbestellung habe ergeben, dass zum eigentlichen Warenwert Porto-, Versand- oder Handlinggebühren oder Kosten für eine Transportversicherung dazu kämen. Das ist laut der AK-Expertin Daniela Zimmer zulässig - aber nur, wenn diese Extra-Gebühren auch ausgewiesen werden.