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Aus 14 Gewerberegistern wird ein einheitliches Informationssystem

Von Marlies Gally und Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Neues Gewerbeinformationssystem bringt Erleichterungen für Unternehmen.


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Wien. Das neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (Gisa) ersetzt voraussichtlich ab dem Frühjahr 2015 die bisher 14 dezentralen Gewerberegister. Dadurch sollen unter anderem Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen deutlich erleichtert werden.

Gewerbeanmeldungen können künftig österreichweit elektronisch eingebracht werden können. Gisa wird außerdem noch weitere E-Government-Funktionen anbieten, wie zum Beispiel bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung oder der Eröffnung von Betriebsstätten.

Durch die aktuell noch bestehenden dezentralen Gewerberegister sind Unternehmen bei identischen Verfahren mit unterschiedlichen Systemen konfrontiert, abhängig von der jeweils zuständigen Behörde.

Bald einheitliche Formularefür die Gewerbeanmeldung

Nach der Inbetriebnahme von Gisa stehen einheitliche Gewerbeverfahren zur Verfügung, die unabhängig von den einzelnen Behörden gleich ablaufen. Bundesweit wird es dann einheitliche Formulare für die Gewerbeanmeldung geben.

Ein weiterer Vorteil des neuen Systems liegt im automatischen Datenabgleich mit anderen Registern, wodurch die Datenqualität verbessert und die Informationen für alle Beteiligten zuverlässiger werden sollen. Dadurch müssen Daten und Bestätigungen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszüge oder Meldebestätigungen, nicht mehr selbst vom Unternehmer zusammengetragen werden, sondern stehen der Gewerbeverwaltung mit einem Mausklick zur Verfügung. Die Neuerung tritt mit Kundmachung in Kraft, jedoch frühestens mit 27. März 2015.

Mit dem neuen Gewerbeinformationssystem werde die Verwaltung modernisiert, sagt Leo Gottschamel von der rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich zur Einführung eines einheitlichen Systems. Auch künftig sei es aber wichtig, dass Gründer bei Bedarf weiterhin persönliche Beratung durch die Gründerservicestellen der Wirtschaftskammer in jedem Bezirk in Anspruch nehmen.