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Aus 32 Dienstrechten eines zu machen braucht vor allem Zeit

Von Brigitte Pechar

Analysen

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Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat die Reform des Beamtendienstrechts im heurigen Februar zwar vorerst einmal ad acta gelegt. Dennoch gibt sie dieses Projekt nicht auf und hat sechs Experten ein Papier ausarbeiten lassen. 50 Empfehlungen haben diese Kenner der Verwaltung der Ministerin mit auf den Weg gegeben: darunter die Schaffung eines einheitlichen Dienstrechts.

32 verschiedene Beamtendienstrechte gibt es in Österreich. Das sind 31 zu viel. 30, wenn man einrechnet, dass Unterrichtsministerin Claudia Schmied gerade ein einheitliches Lehrerdienstrecht schafft.

In den vergangenen 19 Jahren haben sich schon 16 Regierungsmitglieder die Vereinheitlichung des Beamtendienstrechts vorgenommen. 2007 hat die damalige Beamtenministerin Doris Bures neuerlich den Startschuss gegeben. Heinisch-Hosek musste das Vorhaben aber heuer stoppen, weil dem Bund das Geld dazu fehlt. Eine Reform würde anfangs 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr an Mehrkosten verursachen.

Schwierig dabei ist auch die Frage, ob eine einheitliche Rechtsform aller öffentlichen Dienstverhältnisse öffentlich-rechtlich sein muss. Derzeit ja, meinen einige Wissenschafter. Weil die Verfassung das nämlich so vorsehe. So schützt etwa ein Dienstverhältnis auf Lebenszeit vor politischer Willkür. Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis hat andererseits aber gegenüber dem Arbeitsrecht den Nachteil, dass es weniger flexibel ist - sowohl in der Arbeitsgestaltung als auch in der Bezahlung.

Tatsache ist, dass der Bund nicht mehr pragmatisiert, ausgenommen besondere Berufsgruppen wie Richter oder Polizisten. 133.000 Bundesbedienstete (inklusive der rund 60.000 Bundeslehrer) gibt es derzeit, davon sind 60 Prozent noch pragmatisiert, 40 Prozent sind schon Vertragsbedienstete. Die Länder haben in ihrem Stand 142.000 Bedienstete (inklusive der 60.000 Landeslehrer), die Gemeinden haben 74.325 Bedienstete.

All diese verschiedenen Berufsgruppen- von der Müllabfuhr über die Berufsfeuerwehr bis hin zu Ärzten und Richtern - unter einen Hut zu bringen ist kein leichtes Unterfangen. Alle bisherigen Ansätze zu einem einheitlichen Beamtendienstrecht sind daher auch kaum über Impulsdebatten hinaus gekommen.

Heinisch-Hosek versucht jetzt also einen weiteren Anlauf. Sie bereist nun - die 50 Empfehlungen der Experten im Gepäck - die Bundesländer und tritt mit den verschiedenen Akteuren in einen einjährigen Dialog. Erst danach werden Perspektiven für eine Verwaltungsreform entwickelt. Zwar wird über die Besoldungsreform erst am Ende verhandelt, dennoch wird diese kein unwesentlicher Überzeugungsfaktor sein, um den Bundesdienst attraktiv zu machen.