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Aus dem Scheinwerferlicht ins Zwielicht

Von Matthias Nagl

Politik

Salzburger Wohnbaufonds gilt als vorbildlich, die Kapitalaufnahme nicht.


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Salzburg. Im Licht der jüngsten Ereignisse lesen sich die acht Monate alten Worte von Salzburgs Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner skurril: "Der Clou beim Salzburger Landeswohnbaufonds ist, dass das Land Salzburg für den Landeswohnbaufonds auf dem Kapitalmarkt Geld zu Konditionen, die keine Bank den Bauträgern gewähren kann, bekommt", sagte der SPÖ-Politiker im vergangenen Mai am Rande einer Tagung der gemeinnützigen Bauträger. Der Landeswohnbaufonds in Salzburg sei ein Erfolgsschlager und Vorbild für ganz Österreich.

Auch wenn das stimmen mag, würde sich in diesen Wochen kaum jemand trauen, das so zu sagen. Doch tatsächlich können Experten dem Salzburger Modell einiges abgewinnen. Salzburg hat seine Wohnbauförderung im Jahr 2006 auf einen Fonds umgestellt, der in dieser Form in Österreich einzigartig ist. Davor gab es wie in vielen anderen Bundesländern rückzahlbare Annuitätenzuschüsse. In Salzburg vergibt nun der Wohnbaufonds selbst niedrig verzinste Darlehen.

"Der Vorteil ist, dass es aufgrund der Rückflüsse durch Rückzahlungen in den Fonds ein selbsttragender Finanzierungskreislauf ist, wenn der Fonds entschuldet ist. Das dauert in etwa 25 Jahre", erklärt Andreas Oberhuber, Geschäftsführer der Forschungsgesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". "Dass über die Bundesfinanzierungsagentur (Öbfa) relativ günstig Kapitalmarktmittel aufgenommen werden können, ist ein weiterer Vorteil", sagt Oberhuber.

Im Fall von Salzburg wurde dieser Vorteil aber inzwischen zum Nachteil, zumindest was die Gesamtgebarung des Landes betrifft. Denn er führte dazu, dass das Bundesland im Zuge der Finanzaffäre aufgrund seiner Finanzierungen über die Öbfa in Verruf geriet. Auch wenn der Wohnbaufonds selbst von den Spekulationsverlusten verschont blieb. Insgesamt wurde über eine Milliarde Euro bei der Öbfa für den Wohnbaufonds aufgenommen. Dort sind nach letzten Auskünften aber nur 540 Millionen Euro angekommen, die für das Installieren des Fonds notwendig waren. Mit bis zu 597 Millionen Euro wurden mutmaßlich richtlinienwidrige Veranlagungen getätigt.

Blachfellner erklärt, dass für die Herkunft der Gelder des Wohnbaufonds die Finanzabteilung des Landes zuständig sei. "Darauf habe ich keinen Einfluss, aufgrund von Beschlüssen wird die Summe X bei der Finanzabteilung bestellt", so Blachfellner. Er kontert auf die Forderung von Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer, auch beim Wohnbaufonds eine doppelte Buchführung einzuführen, damit, schon externe Experten auf die Suche nach Korrekturbedarf geschickt zu haben.

Spielraum mangels Zweckbindung

Dass die Länder mit dem für die Wohnbauförderung gedachten Geld umherfuhrwerken können, wie sie wollen, haben sie sich beim Finanzausgleich 2008 ausverhandelt. Damals wurde die Zweckbindung der jährlich 1,78 Milliarden Euro für die Wohnbauförderung aufgehoben. "Das war ein Wunsch der Länder", erklärt Oberhuber. Schon 2001 wurde die Zweckbindung von Rückflüssen aus der Wohnbauförderung aufgehoben. Dann haben einige Länder auch alte Wohnbaudarlehen verkauft, um Geld zu lukrieren.

"Aus meiner Sicht wäre es gescheiter gewesen, die Zweckbindung aufrechtzuerhalten, um Kontinuität und Stabilität der Wohnbauförderung auf gesetzlicher Basis zu gewährleisten", sagt Oberhuber. Auch die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft fordern die Wiedereinführung der Zweckbindung, Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und die niederösterreichische ÖVP sind jedoch dagegen.

"Die Zweckbindung führt zu einer höheren Verantwortung der Länder", sagt Oberhuber. Eine Verantwortung, mit der nicht alle Länder umgehen konnten.