Am 30. Juni endet die Amtsperiode der Volksanwälte. Im Vorjahr gab es rund 16.000 Bürgerbeschwerden.
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Wien. Fix ist, dass die sechsjährige Amtsperiode der drei Volksanwälte Günther Kräuter (2013 von der SPÖ nominiert), Gertrude Brinek (ÖVP) und Peter Fichtenbauer (FPÖ) am 30. Juni endet. Fix ist auch, dass Kräuter von Bernhard Achitz, leitender Sekretär im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), abgelöst wird. Und dass Brinek nicht mehr nominiert werden kann, weil sie bereits zwei Amtsperioden hinter sich hat. Am Mittwoch deutete nun auch Fichtenbauer am Rande einer Pressekonferenz an, dass er "sehr starke Lust" empfinde, sich "wieder als Rechtsanwalt eintragen zu lassen". Damit könnte die Volksanwaltschaft im Sommer zur Gänze neu besetzt werden.
Das letzte Wort sei zwar noch nicht gesprochen, so Fichtenbauer weiter, und die Diskussion mit dem Parteiobmann werde noch zu führen sein - ein Sesselkleber sei er aber jedenfalls nicht. Wenn die Parteiführung anderen Menschen Raum schaffen wolle, "bin ich dem überhaupt nicht feindlich gestimmt", sagte er - ganz anders als im Jänner, als er noch sein Interesse an einer weiteren Amtsperiode deutlich gemacht hatte.
"Ich hätte gern einezweite Amtsperiode gemacht"
Gleichzeitig verteidigte er aber auch den Kurs von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Für mangelnde Investitionen zum Beispiel in Polizeianhaltezentren, wo der Brandschutz laut Volksanwaltschaft ungenügend ist, sei zwar der Innenminister zuständig - alle eingeforderten Maßnahmen endeten jedoch beim Budget, sagte er. Warum dann Geld in die berittene Polizei fließt? Diese diene der Sicherheit, so Fichtenbauer.
Kräuter hingegen zeigte sich ehrlich enttäuscht über seine Ablöse durch Achitz. "Ich hätte gern eine zweite Amtsperiode gemacht", sagte er. "Es ist mir nicht ermöglicht worden. Das ist schon enttäuschend." Parteipolitische Hintergründe für die Entscheidung kenne er keine. Als einen seiner größten Erfolge nannte er die Reform des Heimopferrentengesetzes: Mit dieser hat sich der Kreis jener Personen erweitert, die als Betroffene von Gewalt und Missbrauch Anspruch auf eine monatliche Rente von 300 Euro haben.
Wer Brinek nachfolgen wird, ist nach wie vor unklar. "Ich weiß es noch nicht", sagte sie. Die Volksanwälte werden vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt, nur eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Die Volksanwaltschaft fungiert als unabhängiges Kontrollorgan, geht Bürgerbeschwerden nach, überprüft die Arbeit der öffentlichen Verwaltung und gibt konkrete Empfehlungen ab. Seit 2012 hat sie zudem den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen.
Eigentlicher Anlass für die Pressekonferenz am Mittwoch war, Bilanz über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft 2018 zu ziehen. Demnach haben sich rund 16.000 Menschen mit einem Anliegen an diese gewandt, durchschnittlich gab es 66 Beschwerden pro Arbeitstag. 2017 gab es zwar rund 2000 Beschwerden mehr, heuer zeichne sich allerdings wieder ein Anstieg ab, sagte Fichtenbauer, der derzeit der Volksanwaltschaft vorsitzt.
In 48 Prozent aller Beschwerdefälle veranlasste diese eine detaillierte Überprüfung. In den restlichen Fällen gab es entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand, oder die Volksanwaltschaft war nicht zuständig.
Die meisten Prüfverfahrenzu Arbeit, Soziales, Gesundheit
Der Großteil der Prüfverfahren, konkret 30 Prozent, betraf den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Hier ging es vor allem um Mängel bezüglich Arbeitsmarktservice, Pflegegeldeinstufung und Pensionsversicherungsrecht. Konkret könnten die geplanten Sparmaßnahmen in der Arbeitsmarktverwaltung die individuelle Betreuung der Kunden einschränken, so die Volksanwaltschaft.
Brinek übte scharfe Kritik am Zustand der Justizanstalten. Besonders problematisch seien lange Einschlusszeiten von bis zu 24 Stunden. In der Justizanstalt Wien-Josefstadt etwa führe der Umstand, dass Untersuchungshäftlinge kein Recht auf Arbeit haben, zu "dramatisch geringen Öffnungszeiten". Auch die Personalausstattung sei ein Problem. Diese liege zwar bei 100 Prozent, die Zahl täusche jedoch: "Addiert man den Überbelag von 30 Prozent und subtrahiert rund 25 Prozent des Personals, das aufgrund von Krankenständen oder Urlauben nicht da ist, ergibt sich eine massive Unterbesetzung", so Brinek. Zudem lassen die geplanten, bereits mehrfach angekündigten Reformen des Straf- und Maßnahmenvollzugs noch immer auf sich warten.