Der Countdown läuft: Knappe zwei Wochen noch, und es ist vorbei mit den vielgeliebten anonymen Sparkonten. Was bleibt, ist "der volle Schutz der finanziellen Sphäre durch das Bankgeheimnis", tönt es aus den heimischen Geldinstituten. Das Sparbuch zählt hierzulande zu den beliebtesten Anlageformen. Auf rund 25 Millionen "Bücheln" sind nach Angaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) derzeit etwa 1.700 Mrd. Schilling "geparkt".
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Am 1. bzw. 2. November 2000 geht´s nur mehr offiziell. Ab diesem Tag ist keine Neueröffnung anonymer Sparbücher mehr möglich. Konkret: Will jemand ein neues Sparbuch eröffnen, sollte er einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein) mitführen, denn die Bank ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen. Dies gilt auch bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bereits existierende anonyme Sparbücher.
Die Banken werden in der Regel keinen Ausweis verlangen, wenn der Kunde seinem Geldinstitut aufgrund einer bestehenden Kontoverbindung ohnehin persönlich bekannt ist und sich schon einmal ausgewiesen hat, verlautet aus der Branche. In ländlichen Gegenden, wo der Bankangestellte seine Kunden regelmäßig im Wirtshaus oder in der Kirche trifft oder gar mit dem einen oder anderen verwandt oder verschwägert ist, erübrigt sich wohl die Ausweisleistung. Auf den Bankmitarbeitern lastet jedenfalls eine besondere Verantwortung. "Den kenn´ ich eh vom Sehen" genügt nicht. "Der Kunde muss bereits legitimiert sein", betont Günther Rausch, Leiter der Abteilung Produktstellen in der Erste BankAG, etwa weil er sich bei der Eröffnung eines Gehaltskontos schon einmal ausgewiesen hat. Aber auch dann sollte geprüft werden, ob der Kunde, der vor dem Schalter steht, auch der Kontoinhaber ist.
Sind nun mittels eines Ausweises Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Kunden auf dem Sparkonto bei der Bank vermerkt worden, ist die Angelegenheit erledigt, das Sparbuch ist nicht mehr anonym. Wer von einem anonymen Sparbuch Geld abheben will, kann dies noch bis 30. Juni 2002 auch ohne Identitätsfeststellung tun. Die Schenkung von Sparbüchern ist bis zu diesem Termin übrigens steuerbefreit. Davon ausgenommen sind Schenkungen an Privatstiftungen. Schenkungsvorgänge in der Vergangenheit, die bis dato nicht dem Finanzamt gemeldet wurden, fallen unter eine Steueramnestie. Achtung: Bargeld ist kein Sparbuch! Geldscheine schön verpackt unter den Christbaum zu legen, ist zwar originell, eine Bargeldschenkung löst allerdings Schenkungssteuerpflicht aus. Also wickeln Sie lieber das Sparbuch in Geschenkpapier.
Bis zum 30. Juni 2002 sollten alle anonym geführten Sparbücher legitimiert sein, eine gigantische Aufgabe für die Geldinstitute. An die Kunden wird deshalb schon seit Wochen appelliert, die Angelegenheit noch vor dem 1. November zu erledigen.
Ab 1. Juli 2002 sind auch Behebungen von einem Sparbuch nur mehr nach erfolgter Ligitimation möglich. Sparbücher, zu denen noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, werden als besonders gekennzeichnete Konten weitergeführt. Die vereinbarte Verzinsung bleibt davon unberührt. Neue Laufzeitbindungen dürfen aber nur mehr nach erfolgter Identitätsfeststellung vereinbart werden. Liegen 200.000 Schilling oder mehr auf einem Sparbuch, von dem die Bank noch nicht weiß, wem es gehört, ist die Bank verpflichtet, eine Routinemeldung an die zentrale Geldwäschebehörde im Innenministerium zu erstatten. Auszahlungen erfolgen nach Identitätsfeststellung und einer 7-tägigen Frist. 23 Millionen der insgesamt 25 Millionen anonymen Sparbücher weisen einen Guthabenstand unter 200.000 Schilling auf und wären von dieser Regelung gar nicht betroffen, betont die Bundessektion Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Bei diesen Sparbüchern besteht die Möglichkeit, ein Losungswort zu vereinbaren. Transaktionen kann dann jeder "Buchvorleger", der das Losungswort nennt, vornehmen. Das bedeutet, dass auch mehrere Personen problemlos über das Guthaben verfügen können. Anders als bei diesen "Inhabersparbüchern" verhält es sich mit den "Namenssparbüchern". Das sind automatisch alle jene, auf denen mehr als 200.000 Schilling Guthaben vermerkt sind. Über sie darf nur mehr der identifizierte Kunde selbst verfügen. Es ist allerdings möglich, einer anderen Person ein Verfügungsrecht einzuräumen, die glaubhaft die Rechtsnachfolge nachweisen kann.
Für alle, die es noch nicht wissen: Bei Sparbüchern gilt die Endbesteuerung: Die 25%-ige Kapitalertragsteuer (KESt) wird automatisch abgezogen. Dies ist auch aus dem Kontoauszug ersichtlich. Wenn Sie noch Fragen haben, fordern Sie von Ihrer Bank ein klärendes Beratungsgespräch ein.