Das AUA-Management will doch auf Bonuszahlungen verzichten. Andere Firmen halten trotz Kurzarbeit an Boni fest.
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Das kommt einfach nicht gut an. Just einen Tag, nachdem die in Summe 600 Millionen Euro schwere AUA-Rettung in trockenen Tüchern war, wurde bekannt, dass sich das AUA-Management eine erfolgsbasierte Prämie für das vergangene Geschäftsjahr in der Höhe von 2,9 Millionen Euro auszahlen möchte. Das sorgt nicht nur in der Gewerkschaft, sondern auch bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) für Empörung. "Staatshilfen für das Unternehmen in Anspruch zu nehmen, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu haben und als Vorstand gleichzeitig Boni auszubezahlen, ist völlig inakzeptabel. Ich erwarte, dass der Vorstand den Bonus umgehend zurückbezahlt", wird Blümel in der Tageszeitung "Österreich" zitiert.
Am Mittwoch hat das AUA-Management dann doch beschlossen, "freiwillig" auf die Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2019 zu verzichten. Der politische Druck war zu groß geworden. Hinter dem Verzicht könnte aber auch mehr stecken, wie es aus informierten Kreisen gegenüber der "Wiener Zeitung" heißt. Die angedachten Boni-Zahlungen haben nicht nur den Unmut der Öffentlichkeit geweckt, sondern auch jenen der Corona-Finanzierungsagentur (Cofag). Dem Vernehmen nach soll man dort über eine Prüfung der Zahlungen nachgedacht haben, weil diese vielleicht doch nicht mit der Richtlinie zur Vergabe von staatlichen Beihilfen an die AUA in Einklang sind. Offiziell bestätigt wurde das aber bis Redaktionsschluss nicht.
Debatte um Beihilfenund Boni-Zahlungen
Staatshilfen annehmen und gleichzeitig Boni und Dividenden ausschütten - geht das? Noch im April gab es vonseiten der Regierung hier ein klares Nein. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kündigte damals an, dass Unternehmen, die in der Corona-Krise staatliche Hilfe - etwa Kurzarbeit - in Anspruch genommen haben, keine Dividenden oder Managerboni ausschütten sollen. Eine gesetzliche Regelung fehlt aber.
Und: Ein Rundruf der "Wiener Zeitung" bei heimischen Unternehmen zeigt, dass einige Betriebe trotz Krise an Boni und Dividenden festhalten wollen, wenn auch in abgespeckter Form. Der Aufsichtsrat und der Vorstand des heimischen Bauriesen Strabag haben etwa der Hauptversammlung die Auszahlung einer verminderten Dividende von 0,9 Euro je Aktie vorgeschlagen. Man halte auch an vertraglich vorgesehene, erfolgsorientierte Boni-Zahlungen für 2019 und 2020 fest, so eine Sprecherin auf Nachfrage. Die Strabag hatte einen guten Teil ihrer 11.000 heimischen Angestellten für drei Monate in Kurzarbeit geschickt.
Verzicht hochim Kurs
Nach der öffentlichen Debatte über Managergehälter in der Corona-Krise scheint Verzicht gerade hoch im Kurs zu sein. Beim Stahlkonzern Voestalpine hat sich die Corona-Krise hingegen schon auf die Boni ausgewirkt. "So haben sich die Bezüge des Gesamtvorstandes der voestalpine AG aufgrund des schwierigen konjunkturellen Umfeldes und der ersten Auswirkungen von Covid 19 bereits von rund 13 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2018/19) auf acht Millionen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019/20 reduziert", sagt Sprecher Peter Felsbach gegenüber der Apa.
Zurückhaltender ist man beim Strabag-Konkurrenten, der Porr AG. Dort sollen heuer weder Boni an die Manager, noch eine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt werden, heißt es auf Nachfrage. Beim teilstaatlichen Glücksspielkonzern Casinos werden die Managerboni heuer um die Hälfte gekürzt. Und auch das Management der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) verzichtet heuer auf einen Teil seiner Prämien.
Gesetz light zuDividendenausschüttung
Aus der Ankündigung, dass niemand Dividenden oder Boni auszahlen soll, der Staatshilfen in Anspruch nimmt, ist nur eine abgespeckte, gesetzlich bindende Variante übrig geblieben. Vereinfacht gesagt: Firmen, die einen Fixkostenzuschuss bekommen haben oder Mitarbeiter gekündigt haben, statt sie in Kurzarbeit zu schicken, sollen keine Boni auszahlen, die mehr als 50 Prozent der Vorjahreszahlungen betragen. Und: Gewinnausschüttungen an die Eigentümer sind "an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen", so die gesetzliche Vorgabe.
Wer also lediglich die Kurzarbeit in Anspruch genommen hat, darf auch weiterhin Boni und Dividenden ausschütten. Dem Vernehmen nach soll der grüne Teil der Koalition hier auf eine strengere Regelung bestanden haben, die von der ÖVP aber abgelehnt wurde.