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Aus für Scheidungsoasen

Von WZ-Korrespondentin Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Trennung künftig nach genauen EU-Regeln. | Brüssel. In geschätzten 16 von den rund 122 Millionen Ehen in der EU haben die Partner unterschiedliche Staatsbürgerschaften oder leben im Ausland. Für sie ist die Scheidung besonders kompliziert. Um diesen Zustand zu beenden, wollen sich die Justizminister der Mitgliedstaaten morgen, Freitag, auf klare Regeln für internationale Ehescheidungen einigen.


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Vor allem soll die Rechtsordnung, nach der die Trennung vollzogen wird, einfacher gemeinsam gewählt werden können. Ist also ein Österreicher mit einer Spanierin verheiratet und die beiden leben in Wien, können sie sowohl österreichisches als auch spanisches Recht wählen. Wohnt das Paar in Italien, darf es auch die italienische Rechtsordnung sein.

Können sich die Ehepartner nicht einigen, so gibt es künftig eine Prioritätenliste. Erst gilt das Recht des Landes, in dem das Paar lebt oder zuletzt gemeinsam gelebt hat. Dann - wenn vorhanden - die gemeinsame Staatsangehörigkeit und ansonsten die Rechtsordnung des Gerichtsstandes. Und im Zweifel sind immer die Richter jenes Landes am Zug, in dem der Partner wohnt, der die Scheidung nicht eingereicht hat.

So soll verhindert werden, dass jener die Rechtswahl trifft, der schneller bei Gericht ist und dadurch ein für ihn günstigeres Land wählt. Denn die Scheidung ist in den Mitgliedstaaten völlig unterschiedlich geregelt. Während sie in Schweden unter Monatsfrist per Post erledigt werden kann, sind Scheidungen in Malta gänzlich unmöglich.

Diese Unterschiede sind auch der Grund, warum das neue EU-Gesetz vorerst nicht in allen Mitgliedstaaten gilt. Eine Gruppe von 14 Mitgliedstaaten ist in Form der so genannten verstärkten Zusammenarbeit vorangegangen. Es handelt sich um Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Andere Länder dürfen jederzeit mitmachen.

Nötig geworden war die verstärkte Zusammenarbeit, weil Schweden stets ein Veto eingelegt hatte. So wollte Stockholm vermeiden, dass jemals eine Schwedin strengeren Scheidungsregeln unterworfen würde als den eigenen.