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EU-Konvergenzkriterien als Maßstab. | Österreichs neue Defizitbremse am Prüfstand. | Wien. Der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sieht vor, dass sich der Gesamtstaat nicht um mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr neu verschulden darf. Bekannt wurde der SWP, der die Begrenzung der Neuverschuldung in der Eurozone zum Ziel hat, vor allem deshalb, weil sich einige Mitgliedstaaten nicht an die vertraglich vereinbarte Regel gehalten haben. Ein im März 2005 "überarbeiteter" SWP sieht u.a. vor, dass die EU Anreize setzt, "dass einzelstaatliche Vorschriften zur Verwirklichung der Ziele des Stabilitäts- und Wachstumspakts beitragen".
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Österreich ist gerade dabei, Schritte in diese Richtung zu setzen. Am 17. Februar dieses Jahres kündigten Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Staatssekretär Alfred Finz eine nationale Haushaltsrechtsreform an. Sie enthält u.a. Regeln für eine an der Ausgabenseite orientierte Schuldenbremse: Das aktuelle Bundesbudget muss sich innerhalb eines vorher verbindlich festgelegten Finanzrahmens bewegen. Die Ausgabenobergrenzen fünf definierter Rubriken, die zusammen das gesamte Bundesbudget ergeben, werden innerhalb eines Vierjahreszeitraums einfachgesetzlich festgeschrieben.
Für konjunktursensible Ausgabenbereiche wie gesetzliche Pensionsversicherung, Arbeitslosensversicherung und Finanzausgleich können hingegen variable Ausgabengrenzen bestimmt werden. Die Schuldenbremse soll ab dem Jahr 2007 wirksam werden.
Erfolgreiche Vorbilder
Österreich folgt durch die Einführung einer Schuldenbremse dem Beispiel anderer europäischer Staaten. In den Niederlanden etwa wurde bereits 1994 eine fiskale Ausgabenregel geschaffen, die sich an den Ausgaben orientiert. Überschüsse und Defizite führen demnach zu Steuerreduktionen bzw. -erhöhungen. Trotzdem überschritten die Niederländer im Jahr 2003 mit einer Neuverschuldung von 3,1 Prozent die Maastricht-Schwelle leicht. Möglich war dies u.a. dadurch, dass unerwartete kurzfristige Steuergewinne dazu verwendet wurden, dauerhafte Mehrausgaben zu finanzieren. Die im Jahr 1997 eingeführte schwedische Schuldenbremse mit ihrem konstanten Verhältnis zwischen Ausgaben und BIP, wird von der OECD als eine sehr Erfolgreiche gewertet. Das Nachbarland Schweiz führte im Jahr 2003 eine Schuldenbremse nur auf Bundesebene ein. Auffallend war, dass man mit einem Defizit einstieg, was weitere möglicherweise konjunkturdämpfende Ausgabeneinsparungen nach sich zog. Sie waren nötig, weil die Ausgabenseite eng mit der Einnahmenseite verknüpft ist.
Die Beispielländer zeigen, dass eine Schuldenbremse durchaus ein hilfreiches Instrument sein kann. Letztlich sind aber eine Reihe weiterer (institutioneller) Faktoren für die Budgetdisziplin ausschlaggebend, worauf auch wirtschaftswissenschaftliche Studien hindeuten. Die geplante österreichischen Schuldenbremse weist demnach einige Schwachstellen auf: Sie ist lediglich auf den Bundeshaushalt beschränkt ohne Einbeziehung von Ländern und Gemeinden. Der Ausgabenpfad ist zudem an keinerlei ökonomisches oder formelles Kriterium geknüpft. Es könnte daher ein hohes Ausgabenziel festgelegt werden, das dann über massive Steuererhöhungen finanziert wird. Die Verknüpfung der Ausgaben mit den Einnahmen erfolgt lediglich über SWP. Letztlich ist auch ungewiss, wie stark die Bindungswirkung der Schuldenbremse sein wird, da eine einfache parlamentarische Mehrheit zur Änderung des Finanzrahmens ausreicht.
Besser als nichts
Insgesamt ist die geplante Einführung der Schuldenbremse ein Schritt in die richtige Richtung. Ein vorhandener Finanzrahmen ist jedenfalls besser als keiner und sorgt für mehr Transparenz. Annäherungen an die Beispielländer sind zu erwarten und jedenfalls wünschenswert. Ralf Kronberger ist Leiter der Abteilung Finanz- und Handelspolitik der WKÖ und Mitglied des Staatsschuldenausschusses.