Sturm gerettet - nun beginnt Neustart. | Investoren bringen 2,46 Millionen auf. | Graz/Wien. In Graz, um Graz und um Graz herum können Fußballfans kollektiv aufatmen. Denn der 20-prozentige Zwangsausgleich von Sturm wurde am Donnerstag von der überwiegenden Mehrheit der Gläubiger angenommen. Damit ist der Traditionsklub entschuldet.
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Freilich war die Alternative, nämlich eine Liquidierung des Vereins mit anschließender Veräußerung des Vermögens, keine sonderlich reizvolle. Laut Masseverwalter Norbert Scherbaum wäre nur eine Quote von 6,6 Prozent zu lukrieren gewesen.
Der Grazer Anwalt erkannte insgesamt 11,54 Millionen Euro an Forderungen an. Inklusive Gerichtsverfahren beträgt die zu begleichende Summe 2,46 Millionen Euro, wobei 15 Prozent der Gesamtforderungen binnen zwei Wochen, die restlichen fünf Prozent in den folgenden zwei Jahren ratenweise ausgeschüttet werden. Das Geld dafür stellt ein aus drei steirischen Unternehmen (Raiffeisen Steiermark, Styria, Grazer Wechselseitige) bestehendes Konsortium zur Verfügung.
Diese Investoren-Gruppe will jedoch, wenn auch etappenweise, einen finanziellen Rückfluss sehen. Eine noch zu gründende GmbH soll mit der Vermarktung des Klubs künftig Gewinne erzielen, wobei die Erträge zum Teil an die Investoren fließen sollen.
Das wohl dunkelste Kapitel in der Klub-Geschichte Sturms ist damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Denn noch läuft ein Strafverfahren gegen die ehemaligen Verantwortlichen, darunter Ex-Präsident Hannes Kartnig. Und das könnte für die Gläubiger den Ausgleich nachträglich ein wenig erträglicher machen. Und zwar buchstäblich. Denn wenn den damaligen Funktionären Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, sind diese dafür haftbar zu machen.
Darauf hofft auch Ex-Spieler Günther Neukirchner, der nach 26 Jahren bei Sturm nun als großer Verlierer dasteht. Seine Forderungen wurden nur zur Hälfte anerkannt, vom Rest erhält er nun ein Fünftel.
Neukirchner im Pech
Doch für die Sturm-Legende kommts noch unangenehmer. Masseverwalter Scherbaum behielt sich nämlich sechs Anfechtungsansprüche vor, darunter einen gegen Neukirchner. Nun wird geprüft, ob dieser eine Zahlung erhalten hat, als der Konkurs bereits absehbar war. War dies der Fall, müsste Neukirchner diese Summe an die Masse zurückzahlen, wie sein Anwalt Friedrich Gatscha gegenüber der "Wiener Zeitung" bestätigt. Gatscha will dies freilich nicht hinnehmen. "Ich habe schon eine aggressive Strategie ausgearbeitet", sagt er.